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Fahren nur mit geeignetem Schuhwerk

Hamburg (ots)

Seit einigen Wochen wird in der Öffentlichkeit ein
Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg diskutiert, in dem festgehalten
wurde, dass ein Bußgeld für das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk 
nicht rechtens ist. Unabhängig von den Besonderheiten des 
Einzelfalles führt diese Diskussion nach Ansicht der 
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF), der gesetzlichen 
Unfallversicherung vieler Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes, zu
möglicherweise fatalen Fehleinschätzungen.
Auch in modernen Fahrzeugen kann eine Notbremsung nur sicher 
erfolgen, wenn die Kraft über die ganze Sohle auf das Bremspedal 
übertragen wird. Wird das Bremspedal nicht voll getroffen, weil der 
Fahrer in Strümpfen fährt, und kommt es dadurch zu einem 
folgenschweren Auffahrunfall, ist das nicht hinnehmbar. Dies gilt 
auch, wenn ein Steinchen zwischen nackter Fußsohle und Pedal dazu 
geführt hat, dass schmerzbedingt die Bremskraft reduziert wurde oder 
wenn ein offener Schlappen im falschen Moment die Pedalbedienung 
behindert. Dann hat eine scheinbare Banalität unabsehbare Folgen zum 
Nachteil des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer.
In der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" wird daher für die 
gewerbliche Wirtschaft ausdrücklich gefordert, dass Fahrzeuge nur mit
"den Fuß fest umschließendem Schuhwerk" gefahren werden dürfen. 
Ausdrücklich weist die BGF darauf hin, dass diese Vorschrift 
bußgeldbewehrt ist.
Auch die Darstellung, dass erst dann ein Bußgeld erhoben werden 
könne, wenn tatsächlich etwas passiert sei, kann so nicht stehen 
bleiben. Dann dürfte es demnächst auch für das folgenlose 
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit oder das Nicht-Anlegen des 
Sicherheitsgurtes keine Bußgelder mehr geben. "Ein völlig falsches 
Signal für die Prävention", kommentiert Dr. Jörg Hedtmann, 
Präventionsleiter der BGF, die unglückliche Diskussion. "Diese 
Vorschrift ist keine Schikane, sondern aktive Unfallverhütung. Seit 
Jahren versuchen wir die Fahrer von der Notwendigkeit festen 
Schuhwerks zu überzeugen. Was sich hier abspielt, stellt diese 
Bemühungen wieder in Frage."
Die BGF empfiehlt nicht nur gewerblichen Fahrern und Fahrerinnen 
dringend, sich nicht verunsichern zu lassen. "Festes Schuhwerk muss 
für Profis eine Selbstverständlichkeit sein", so Hedtmann, "und was 
für Berufskraftfahrer richtig ist, muss auch für alle anderen gelten 
- bei jedem Wetter!"
Ansprechpartnerin für weitere Informationen:
Ute Krohne
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Telefon 040 3980-1154
E-mail   ukrohne@bgf.de

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