Berufsgenosschenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
BGF beschließt Beitragssenkung
Hamburg (ots)
Der Vorstand der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) setzt ein sozialpolitisches Signal: Auf der heutigen Sitzung beschlossen die Mitglieder der Selbstverwaltung nach einer langen Phase weitgehend stabiler Preis erstmals seit 1989 eine Senkung der Beiträge für ihre Mitgliedsunternehmen.
Ende April 2005 verschickt die BGF die Beitragsbescheide an ihre Mitgliedsunternehmen aus der Transportbranche. Der Beitragssatz für die allein von den Unternehmern getragene gesetzliche Unfallversicherung kann dabei erstmals seit 16 Jahren gesenkt werden. "Diese Beiträge sind Lohnnebenkosten. Sie werden allein von den Arbeitgebern aufgebracht, damit die Berufsgenossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann. Wir als Unternehmer haben ein erhebliches Interesse an sinkenden Beiträgen und sind froh, dass wir als Selbstverwaltung dank einer wirtschaftlich arbeitenden Verwaltung diesen Schritt für eine gebeutelte Branche vollziehen können" teilte der Vorsitzende des Vorstandes, Klaus-Peter Röskes, mit. Röskes ist selbst Transportunternehmer und zugleich Vizepräsident des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) e.V.
Möglich wird die Senkung der Beiträge vor allem durch einen Rückgang der Unfälle um rund 6 Prozent im vergangenen Jahr. Damit verbunden war ein Rückgang der Behandlungskosten für Verletzte und Erkrankte und Rentenleistungen um 1,21 Prozent. Besonders erfreulich: Bei den tödlichen Arbeits- und Wegeunfällen fällt der Rückgang der Unfallzahlen gegenüber dem Vorjahr sogar noch deutlicher aus: 2003 verzeichnete die BGF 174 Unfälle mit tödlichem Ausgang. Diese Zahl sank 2004 um nahezu 10 Prozent auf 157.
Diese Zahlen sind Ausdruck der gemeinsamen Bemühungen von Berufsgenossenschaft und Unternehmen und ihrer Beschäftigten für sichere und gesunde Arbeitsplätze. Die Beratungsleistungen der Technischen Aufsichtsbeamten, Schulungsveranstaltungen und die Förderung von Fahrsicherheitstrainings sind nur ein kleiner Teil der Maßnahmen, die dazu beigetragen haben.
"Wir können mit diesem Schritt unseren Mitgliedern deutlich machen, dass die gesetzliche Unfallversicherung das preisgünstigste Modell der Arbeitsunfallversicherung darstellt, um die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu erbringen." kommentiert der Hauptgeschäftsführer der BGF, Heino W. Saier, die Beitragssenkung. "In der Schweiz ist gerade durch eine wissenschaftliche Untersuchung der bekannten Hochschule St. Gallen ebenfalls bestätigt worden, dass die ähnlich wie die Berufsgenossenschaft aufgestellte Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA deutlich preiswerter arbeiten kann als die private Unfallversicherung."
Der vom Vorstand der BGF beschlossene Beitragsfuß beträgt für das Jahr 2004 3,05 Euro und liegt damit um 3,17 Prozent niedriger als im Vorjahr. Er dient als Berechnungsgröße für die Beiträge der Mitgliedsunternehmen. Definiert wird damit der Betrag, den ein Unternehmer pro tausend Euro Arbeitsentgelt- und Versicherungssumme in der Gefahrklasse 1,0 zahlen müsste. Mit einem höheren Grad der Unfallgefahr eines Gewerbezweiges steigt die Gefahrklasse und damit auch der Beitrag für das jeweilige Mitgliedsunternehmen.
Fremdumlagen entwickeln sich unterschiedlich
Der Beitragsbescheid der BGF enthält neben dem Beitrag zur Berufsgenossenschaft auch zwei Fremdumlagen: das Insolvenzgeld und den Lastenausgleich. Die Umlage für das Insolvenzgeld wird im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) eingezogen und sinkt für die Mitgliedsunternehmen der BGF sogar um knapp 30 Prozent.
Die zweite Fremdumlage im Beitragsbescheid ist der Lastenausgleich. Diese Umlage schützt Unternehmen wirtschaftlich schächerer Berufsgnossenschaften vor übermäßig hohen Beitragsbelastungen. Der Lastenausgleich wurde auch für das vergangene Jahr notwendig durch besondere Belastungen der Baubranche und des Bergbaus. Der Beitragssatz für den Lastenausgleich liegt bei 1,12 Euro. Er betrug im vergangenen Jahr 1,04 Euro. Grundsätzlich gilt für den Lastenausgleich: Um kleine Unternehmen zu entlasten, wird ein Beitrag zum Finanzausgleich nur von Unternehmen erhoben, deren Gesamtjahreslohnsumme über 171.500 Euro liegt.
Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen ist zuständiger Unfallversicherungsträger für das straßengebundene Verkehrsgewerbe, den Flugverkehr und die Binnenschifffahrt. In rund 180.000 Mitgliedsunternehmen sind mehr als 1,2 Millionen Beschäftigte und rund 140.000 Unternehmer gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls und einer Berufskrankheit versichert.
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