Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
ots.Audio: Neue Euro-Überweisung ab 28. Januar - SEPA
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Berlin (ots)
Anmoderation und Transkription:
Ab dem 28. Januar gibt es in Europa ein neues, einheitliches Überweisungsverfahren. Das so genannte SEPA-Verfahren bezeichnet den einheitlichen Europäischen Zahlungsraum und soll Zahlungsvorgänge wie Überweisungen und Kartenzahlungen europaweit künftig für Bankkunden vereinfachen. Das SEPA-Verfahren gilt damit als weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (Single Euro Payments Area). Für die Bankkunden in Deutschland gibt es dabei nur einige wenige Änderungen, sagt Peter Blasche vom Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschland.
Fragen an Peter Blasche, Direktor für Zahlungsverkehr und Kartensysteme beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschland (VÖB):
1. Was genau ist unter dem SEPA-Verfahren zu verstehen? Antwort-Ton 1 (17 sek): "SEPA steht für den einheitlichen Zahlungsverkehrsraum in Europa, das heißt, Kunden können genauso, wie sie heute Zahlungsverkehrsdienstleistungen, sprich Überweisungen und Lastschriften und Kartenzahlungen in Deutschland verwenden, das auf gleiche Art und Weise zukünftig auch in Europa tun. "
2. Was ändert sich für die Bankkunden? Müssen Kontonummer und Bankleitzahl dann neu beantragt werden? Antwort-Ton 2 (13 sek): "Der Kunde braucht kein neues Konto. Er kann Überweisungsvordrucke benutzen, er kann über das Online-Banking diese Transaktion tätigen. Also, er muss nichts tun. Es ist sozusagen eine neue Möglichkeit, die ihm angeboten wird. "
3. Wann und wo wird das neue SEPA-Verfahren denn überall eingeführt? Antwort-Ton 3 (20 sek): "Zum SEPA-Raum zählen wir die Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes einschließlich der Schweiz. Das sind insgesamt 31 Länder. In diesen Ländern können Sie in der gleichen Weise die Zahlungsverkehrsabwicklungen dann tätigen und das ab dem 28.Januar in diesem Jahr für Überweisungen. Lastschriften werden später dazu kommen, und das ist dann der Fall Ende 2009."
4. Ändert sich für den Kunden auch etwas bei Lastschrifteinzügen, Daueraufträgen und Kartenzahlungen? Antwort-Ton 4 (20 sek): "Auch da wird sich in der Art und Weise, wie der Kunde damit umgeht, nichts ändern. Beispielsweise ist ein Dauerauftrag ja nichts anderes als eine wiederkehrende Überweisung. Lastschriften werden ja Ende 2009 eingeführt. Auch da wird es so sein wie heute, dass der Kunde die Lastschrift einfach unterschreibt und damit auch die Ermächtigung unterschreibt, und Karten werden auch in Zukunft mit PIN und Unterschrift genutzt. "
5. Was ändert sich beim Online-Banking? Antwort-Ton 5 (20 sek.): "Auch da muss ich als Bankkunde schlichtweg so gut wie nichts beachten. Ich wähle im Portal der Bank die Funktionalität Überweisung aus, muss dann an der richtigen Stelle IBAN und BIC eingeben, und schon wird die Überweisung genauso dann auch mit TAN und ähnlichen Sicherungsverfahren durchgeführt, wie das heute auch schon der Fall ist."
6. Wo können sich Bankkunden ausführlich informieren?" Antwort-Ton 6 (15 sek.): "Am besten natürlich direkt bei seiner Bank. Die Banken bieten auch Informationsmaterial an zu der Frage, was SEPA bedeutet. Die Banken haben verschiedene Angebote und verschiedene Möglichkeiten und werden den Kunden darüber aufklären, welche Überweisungsvordrucke er verwenden kann und welche Möglichkeiten sich im Online-Banking bieten."
7. Gibt es etwas, das Sie als Experte den Verbrauchern bei der Umstellung auf SEPA- Überweisungen noch mit auf den Weg geben wollen? Antwort-Ton 7 (10 sek): "Keine Angst vor Europa im Zahlungsverkehr! Es wird zwar vielfältiger durch den Wettbewerb, aber es wird nicht komplizierter. Das einzige, woran man sich gewöhnen muss, sind europäische Standards wie IBAN und BIC."
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