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ots.Audio: Neue Euro-Überweisung ab 28. Januar - SEPA

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Berlin (ots)

Anmoderation und Transkription:
Ab dem 28. Januar gibt es in Europa ein neues, einheitliches 
Überweisungsverfahren. Das so genannte SEPA-Verfahren bezeichnet den 
einheitlichen Europäischen Zahlungsraum und soll Zahlungsvorgänge wie
Überweisungen und Kartenzahlungen europaweit künftig für Bankkunden 
vereinfachen. Das SEPA-Verfahren gilt damit als weiterer wichtiger 
Schritt zur Umsetzung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes 
(Single Euro Payments Area). Für die Bankkunden in Deutschland gibt 
es dabei nur einige wenige Änderungen, sagt Peter Blasche vom 
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschland.
Fragen an Peter Blasche, Direktor für Zahlungsverkehr und 
Kartensysteme beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschland 
(VÖB):
1. Was genau ist unter dem SEPA-Verfahren zu verstehen?
Antwort-Ton 1 (17 sek): "SEPA steht für den einheitlichen 
Zahlungsverkehrsraum in Europa, das heißt, Kunden können genauso, wie
sie heute Zahlungsverkehrsdienstleistungen, sprich Überweisungen und 
Lastschriften und Kartenzahlungen in Deutschland verwenden, das auf 
gleiche  Art und Weise zukünftig auch in Europa tun. "
2. Was ändert sich für die Bankkunden? Müssen Kontonummer und 
Bankleitzahl dann neu    beantragt werden?
Antwort-Ton 2 (13 sek): "Der Kunde braucht kein neues Konto. Er kann 
Überweisungsvordrucke benutzen, er kann über das Online-Banking diese
Transaktion tätigen. Also, er muss nichts tun. Es ist sozusagen eine 
neue Möglichkeit, die ihm angeboten wird. "
3. Wann und wo wird das neue SEPA-Verfahren denn überall 
eingeführt?
Antwort-Ton 3 (20 sek): "Zum SEPA-Raum zählen wir die Länder der 
Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes 
einschließlich der Schweiz. Das sind insgesamt 31 Länder. In diesen 
Ländern können Sie in der gleichen Weise die 
Zahlungsverkehrsabwicklungen dann tätigen und das ab dem 28.Januar in
diesem Jahr für Überweisungen. Lastschriften werden später dazu 
kommen, und das ist dann der Fall Ende 2009."
4. Ändert sich für den Kunden auch etwas bei Lastschrifteinzügen, 
Daueraufträgen und Kartenzahlungen?
Antwort-Ton 4 (20 sek): "Auch da wird sich in der Art und Weise, wie 
der Kunde damit umgeht, nichts ändern. Beispielsweise ist ein 
Dauerauftrag ja nichts anderes als eine wiederkehrende Überweisung. 
Lastschriften werden ja Ende 2009 eingeführt. Auch da wird es so sein
wie heute, dass der Kunde die Lastschrift einfach unterschreibt und 
damit auch die Ermächtigung unterschreibt, und Karten werden auch in 
Zukunft mit PIN und Unterschrift genutzt. "
5. Was ändert sich beim Online-Banking?
Antwort-Ton 5 (20 sek.): "Auch da muss ich als Bankkunde schlichtweg 
so gut wie nichts beachten. Ich wähle im Portal der Bank die 
Funktionalität Überweisung aus, muss dann an der richtigen Stelle 
IBAN und BIC eingeben, und schon wird die Überweisung genauso dann 
auch mit TAN und ähnlichen Sicherungsverfahren durchgeführt, wie das 
heute auch schon der Fall ist."
6. Wo können sich Bankkunden ausführlich informieren?"
Antwort-Ton 6 (15 sek.): "Am besten natürlich direkt bei seiner Bank.
Die Banken bieten auch Informationsmaterial an zu der Frage, was SEPA
bedeutet. Die Banken haben verschiedene Angebote und verschiedene 
Möglichkeiten und werden den Kunden darüber aufklären, welche 
Überweisungsvordrucke er verwenden kann und welche Möglichkeiten sich
im Online-Banking bieten."
7. Gibt es etwas, das Sie als Experte den Verbrauchern bei der 
Umstellung auf SEPA- Überweisungen noch mit auf den Weg geben wollen?
Antwort-Ton 7 (10 sek): "Keine Angst vor Europa im Zahlungsverkehr! 
Es wird zwar vielfältiger durch den Wettbewerb, aber es wird nicht 
komplizierter. Das einzige, woran man sich gewöhnen muss, sind 
europäische Standards wie IBAN und BIC."
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Wir bitten jedoch 
um einen Hinweis, wie Sie den Beitrag eingesetzt haben 
an  desk@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
Pressesprecher: Dr. Stephan Rabe

Lennéstraße 11
10785 Berlin

Telefon: (0 30) 81 92 -1 60
Telefax: (0 30) 81 92 -1 69
Mobil: (01 70) 2 47 67 02
E-Mail: presse@voeb.de
Internet: www.voeb.de

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