All Stories
Follow
Subscribe to Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

ots.Audio: Spareinlagen mit dem neuen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG-neu) bald noch sicherer / Interview mit Dr. Stephan Rabe, Geschäftsführer des VÖB-Einlagensicherungsfonds

One Audio

  • audiobeitrageinlagen.mp3
    MP3 - 2,5 MB - 02:46
    Download

Berlin (ots)

Mit dem neuen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz 
(EAEG-neu) sollen die Spareinlagen der Bankkunden noch sicherer 
werden. Das Gesetz tritt am 30. Juni dieses Jahres und teilweise zum 
31. Dezember 2010 in Kraft. Welche Änderungen sich daraus für die 
Bankkunden ergeben und ob ihre Spareinlagen trotz Finanzmarktkrise 
sicher sind - dazu unsere Reporterin, Katrin Müller, im Gespräch mit 
Stephan Rabe, dem Geschäftsführer des Einlagensicherungsfonds und der
Entschädigungseinrichtung des Bundesverbands Öffentlicher Banken 
Deutschlands.
1. In Deutschland gilt ab Ende Juni das neue Einlagensicherungs- 
und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG-neu). Was ändert sich dann für 
die Bankkunden?
O-Ton 1 (12 Sek.): "Für die Bankkunden ändert sich vor allem, dass 
die bisherige Mindestdeckung, das heißt, die Garantiesumme von 20.000
Euro auf dann 50.000 Euro angehoben wird. Zudem entfällt der 
bisherige Selbstbehalt in Höhe von zehn Prozent."
2. Sind die Einlagen bei deutschen Banken auch in Zeiten der 
Finanzmarktkrise sicher?
O-Ton 2 (20 Sek.): "Die Einlagen bei deutschen Banken waren immer 
absolut sicher. Das zeigt sich auch darin, dass bisher kein einziger 
Kunde einen Cent seiner Einlagen verloren hat. Allerdings ist es so, 
dass die Bundesregierung im Herbst letzten Jahres eine Garantie für 
alle Spareinlagen ausgesprochen hat. Insofern kann man sogar sagen, 
dass die Einlagen jetzt sogar noch sicherer sind."
3. Für wen gilt im Schadensfall ein Entschädigungsanspruch, und 
welche Einlagen werden dabei berücksichtigt?
O-Ton 3 (15 Sek.): "Der Entschädigungsanspruch gilt für alle 
Privatkunden, Personengesellschaften und kleinen 
Kapitalgesellschaften. Geschützt sind sämtliche Einlagenarten, das 
heißt, Sicht-, Termin- und Spareinlagen, einschließlich der auf den 
Namen lautenden Sparbriefe."
4. Ihr Verband hat ja auch einen Einlagensicherungsfonds - welche 
Funktion hat er?
O-Ton 4 (25 Sek.): "Der Einlagensicherungsfonds ist eine freiwillige 
Einrichtung des Verbandes. Er kommt dann zum tragen, wenn der 
gesetzliche Anspruch, das heißt, die 50.000 Euro Garantieleistung 
erfüllt sind, und darüber hinaus noch Ansprüche des Kunden offen 
stehen. Wenn ein Kunde zum Beispiel Einlagen hat in Höhe von 60.000 
Euro, dann würde der Einlagensicherungsfonds für die restlichen 
10.000 Euro aufkommen - das alles allerdings auf freiwilliger Basis."
5. Was wäre denn so ein Fall, bei dem dann die 
Einlagensicherungssysteme greifen würden?
O-Ton 5 (17 Sek.): "Ein typischer Fall ist der, dass es die 
Finanzlage einer Bank nicht erlaubt, Einlagen, das heißt, Gelder von 
Kunden, zurückzuzahlen. Das ist allerdings ein Fall, den die Bank 
auch nicht selbst feststellt, sondern die BaFin. Sprich, die 
Finanzaufsicht stellt diesen Sicherungsfall offiziell fest."
6. Wie wird ein Entschädigungsfall praktisch abgewickelt?
O-Ton 6 (16 Sek.): "Zunächst informiert das Entschädigungssystem, 
also die Entschädigungseinrichtung des Verbandes alle Kunden. Die 
Kunden machen dann ihre Ansprüche ganz konkret geltend. Diese 
Ansprüche werden geprüft, und dann folgt die Auszahlung."
7. Wenn Kunden zu der Sicherheit ihrer Bankeinlagen weitere Fragen
haben, an wen können Sie sich dann wenden?
O-Ton 7 (13 Sek.): "Sie wenden sich am besten erst einmal an ihre 
Bank. Darüber hinaus steht ihnen auch der Bundesverband Öffentlicher 
Banken Deutschlands sehr gern für alle Fragen zur Verfügung. Am 
besten schauen sie dann im Internet nach, unter www.voeb.de."
ACHTUNG REDAKTIONEN:
Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an  ots.audio@newsaktuell.de.

Pressekontakt:

Dr. Stephan Rabe, Pressesprecher
Telefon (0 30) 81 92 - 1 60
Mobil (01 70) 24 76 702
E-Mail: stephan.rabe@voeb.de

Original content of: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), transmitted by news aktuell

More stories: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
More stories: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)