Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
VÖB: VÖB-Einlagensicherungsfonds schützt Kundeneinlagen
Berlin (ots)
Der 1994 eingerichtete Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, bietet im Insolvenzfall eines hieran angeschlossenen Instituts einen umfassenden Schutz der Kundeneinlagen. "Der Schutz umfasst Einlagen von Privatpersonen und von Wirtschaftsunternehmen, insbesondere Sparguthaben, Sichteinlagen und Termingelder, auf den Namen lautende Schuldverschreibungen und Schuldscheine sowie Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften", erläuterte VÖB-Pressesprecher Dr. Stephan Rabe heute in Berlin. Ausgenommen seien Einlagen von Banken sowie Einlagen des Bundes und der Länder. Dies gelte auch für Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt habe. Pfandbriefe und Kommunalobligationen böten dem Anleger bereits aufgrund ihrer rechtlichen Konstruktion umfassende Sicherheit und bedürften daher keines zusätzlichen Schutzes. Die freiwillige Einlagensicherung trete subsidiär zur gesetzlichen Einlagensicherung hinzu. Der hierdurch vermittelte Einlegerschutz gehe deutlich über die Anforderungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes hinaus.
Folgende Banken sind dem VÖB-Einlagensicherungsfonds angeschlossen:
* Calenberger Kreditverein, Hannover * Deutsche Ausgleichsbank, Bonn * Deutsche Kreditbank AG, Berlin * Deutsche Postbank AG, Bonn * Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt, Hamburg * InvestitionsBank Hessen AG, Frankfurt am Main * Internationales Bankhaus Bodensee AG, Friedrichshafen * InvestitionsBank des Landes Brandenburg, Potsdam * L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg, Karlsruhe * Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main * LfA Förderbank Bayern, München * Postbank EasyTrade.AG, Köln * Ritterschaftliches Kreditinstitut Stade, Stade * Sächsische Aufbaubank GmbH, Dresden * Thüringer Aufbaubank, Erfurt.
Die ebenfalls vom VÖB vertretenen Landesbanken gehören hingegen den Sicherungseinrichtungen der deutschen Sparkassenorganisation an.
Daneben schützt die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH, Bonn, Einlagen und Verbindlichkeiten von Privatpersonen und kleineren Kapitalgesellschaften aus Wertpapiergeschäften. Geschützt sind 90 % der Einlagen sowie der Verbindlichkeiten bis zu einem Gegenwert von 20.000 EUR.
In einer neuen Broschüre informiert der VÖB ausführlich über seine Einlagensicherungseinrichtungen (Einlagensicherungsfonds und Entschädigungseinrichtung). Neben dem Verfahren werden auch die gesetzlichen Grundlagen des Entschädigungsanspruchs aufgezeigt. Informationen über den VÖB-Einlagensicherungsfonds und die VÖB-Entschädigungseinrichtung sind auch unter www.voeb.de (Fachthemen/Standpunkte) erhältlich.
VÖB im Netz: www.voeb.de
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