Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)
VÖB-Ombudsmann seit einem Jahr tätig
Berlin (ots)
Seit rund einem Jahr nimmt der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, die Aufgabe als Schlichtungsstelle für Kundenbeschwerden wahr. Diesem "Ombudsmannverfahren" sind bislang 29 der 56 Mitgliedsbanken des Verbandes angeschlossen. Ombudsmann der VÖB-Banken ist Professor Walther Hadding (früher Universität Mainz, Institut für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens). Sein Stellvertreter ist Professor Reinhard Welter (Universität Leipzig, Juristenfakultät, Institut für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht). Die Schlichtertätigkeit ist auf den im Überweisungsgesetz vorgezeichneten Anwendungsbereich beschränkt. Seit dem 1. Januar 2002 fallen hierunter auch inländische Überweisungen und Überweisungen in Staaten außerhalb der EU und des EWR, sowie der Missbrauch von Zahlungskarten (z. B. Kreditkarten, ec-Karten).
Transparentes, kundenfreundliches Verfahren
Nach der für das VÖB-Ombudsmannverfahren gültigen Verfahrensordnung muss der Kunde seine Beschwerde gegen eine dem Verfahren angeschlossene Bank schriftlich unter Schilderung des Sachverhaltes und unter Beifügung der zum Verständnis und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen an die Kundenbeschwerdestelle des Verbandes richten. In der Streitigkeit darf noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und kein außergerichtlicher Vergleich geschlossen worden sein. Hilft die betroffene Bank der Beschwerde nicht ab, so unterbreitet der Ombudsmann einen Schlichtungsvorschlag, zur angemessenen Beilegung der Beschwerde aufgrund der Rechtslage und unter Berücksichtigung von Treu und Glauben. Der Schlichterspruch ist für die Bank, sofern sie ihn annimmt, verbindlich. Bei Nichtannahme durch den Kunden hat der Schlichtungsvorschlag weder für diesen noch für die Bank bindende Wirkung. Beiden Beteiligten steht dann der Weg zu den Zivilgerichten offen.
VÖB-Ombudsmann Teil des EU-Beschwerdenetzes
Die VÖB-Schlichtungsstelle ist Teil des von der Europäischen Kommission begründeten FIN-NET, einem Netzwerk zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Anbietern und Verbrauchern von Finanzdienstleistungen im Europäischen Binnenmarkt. FIN-NET greift vor allem dann ein, wenn der Diensteanbieter in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitzland des Verbrauchers niedergelassen ist. Dem Netzwerk sind bislang 37 nationale Einrichtungen angeschlossen, die speziell für Finanzdienstleistungen zuständig sind, oder die sich allgemein mit Verbraucherbeschwerden befassen.
Pressesprecher: Dr. Stephan Rabe
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