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Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB)

Nach EU-Zinseinigung Abgeltungssteuer konsequent umsetzen

Berlin (ots)

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands,
VÖB, begrüßt die Ankündigung des Bundesministeriums der Finanzen
(BMF), nach der Brüsseler Einigung zur Zinsbesteuerung die deutsche
Abgeltungssteuer wie geplant zu realisieren. Der Verband fordert, die
für Zinserträge von Privatpersonen geplante Abgeltungsteuer auch auf
private Veräußerungsgewinne auf Wertpapiere auszudehnen. Hierbei
sollte ein einheitlicher, kapitalmarktverträglicher Steuersatz
angewendet werden.
VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos betont, dass die
Anwendung der Abgeltungssteuer die ebenfalls in der Diskussion
befindlichen Kontrollmitteilungen überflüssig machten. Denn hiermit
würden, unter erheblichem Aufwand für die Banken, lediglich Meldungen
über bereits abgegoltene Geschäfte erstellt. Dies nähre den Verdacht,
dass die Meldungen für andere als steuerliche Zwecke verwendet werden
sollen. Angesichts der jährlich zu erwartenden Meldungen im
dreistelligen Millionenbereich sei, so Boos, zudem völlig
unwahrscheinlich, dass die staatlichen Stellen diese auch nur
annähernd auswerten könnten. Das Konzept der Kontrollmitteilungen
sollte daher endgültig ad acta gelegt werden.
Positiv bewertet der VÖB die gestrige Brüsseler Einigung zu einer
einheitlichen EU-Zinsbesteuerung. Damit werde eine jahrelange
Unsicherheit für die europäischen Kapitalmärkte beendet. Vor allem
durch die für Luxemburg, Österreich und Belgien vereinbarten
Quellensteuersätze werde sichergestellt, dass mittelfristig die
Kapitalanlage in diesen Ländern gegenüber einer Anlage in Deutschland
unattraktiv wird. Dies werde, sofern in Deutschland ein moderater
Abgeltungssteuersatz eingeführt werde, positive Effekte für den
deutschen Kapitalmarkt haben. Vordringlich sei nun, entsprechende
Vereinbarungen mit den so genannten Drittstaaten, insbesondere der
Schweiz und den USA zu treffen. Sollte dies nicht zügig gelingen,
sieht der VÖB den vereinbarten Zeitplan für die Verabschiedung der
EU-Zinssteuer-Richtlinie gefährdet.
Durch die konsequente Haltung Luxemburgs und Österreichs sei zudem
die Bedeutung des Bankgeheimnisses für diese Finanzplätze
verdeutlicht worden. Der VÖB fordert, dass auch in Deutschland das
Bankgeheimnis, das ein Kundenprivileg sei, nicht ohne Not weiter
verwässert wird.
Alle VÖB-Presse-Informationen unter www.voeb.de
Bundesverband Öffentlicher
Banken Deutschlands, VÖB
Lennéstraße 11
10785 Berlin
Telefon: (0 30) 81 92 -1 60
Telefax: (0 30) 81 92 -1 69
Mobil: 0170 2 47 67 02
E-Mail:  presse@voeb.de
Pressesprecher:
Dr. Stephan Rabe
Internet: www.voeb.de

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