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VÖB gegen EU-Finanzmarktaufsicht

Berlin/Frankfurt am Main (ots)

Der Bundesverband Öffentlicher
Banken Deutschlands, VÖB, hat sich erneut klar gegen eine 
zentralisierte EU-Finanzmarktaufsicht ausgesprochen. 
VÖB-Hauptgeschäftsführer Karl-Heinz Boos sagte heute anlässlich der 
VÖB-Frühjahrs-Pressekonferenz in Frankfurt, dass die öffentlichen 
Banken die Bankenaufsicht als eine nationale Angelegenheit ansehen 
für die auch weiterhin eine nationale Behörde zuständig sein müsse. 
"Wer eine EU-einheitliche, zentrale Bankenaufsicht fordert, scheint 
zu vergessen, dass der hierfür notwendige EU-Rechtsrahmen nicht 
einmal in Ansätzen vorhanden ist. So müssten z. B. erst einmal das 
Aufsichtsrecht, das Verwaltungsrecht, das Insolvenzrecht und der 
Rechtsschutz europäisch harmonisiert werden", sagte Boos.
Mit großer Skepsis sieht der VÖB das für die Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diskutierte Vorstandsmodell. 
"Eine gute, im Markt und international respektierte Aufsicht muss 
sichtbar sein und sich durchsetzen können. Das kann sie am besten 
durch einen herausragenden Repräsentanten. Ein kollegiales 
Entscheidungsorgan würde den BaFin-Präsidenten hingegen schwächen, 
ohne die von den Befürwortern einer solchen Struktur angeführten 
Vorteile zu bringen", so VÖB-Hauptgeschäftsführer Boos. In der 
Diskussion um die Kosten der BaFin lehnt der VÖB die Rückkehr zu 
einer pauschalen staatlichen Kostenbeteiligung ab. Denn damit würde 
der aus dem Bundeshaushalt geleistete Anteil am BaFin-Haushalt den 
von Kreditwirtschaft und Versicherungsunternehmen zu erbringenden 
Anteil vorgeben. Dies könnte in Zeiten knapper Kassen zu einer 
ungenügenden finanziellen Ausstattung der BaFin führen. Der VÖB 
favorisiert daher eine Lösung, bei der der Haushalt der BaFin um 
aufsichtsfremde Aufgaben, z. B. die Geldwäschebekämpfung und den 
Abruf von Kontendaten, entlastet wird. Diese rein staatlichen 
Aufgaben müsse der Staat, z. B. durch jährliche Zuschüsse zum 
BaFin-Haushalt, selbst finanzieren.
In der Diskussion um die Haftung für fehlerhaftes Handeln der 
BaFin vertritt der VÖB den Standpunkt, dass dies ein klassischer Fall
von Staatshaftung sei. Hierfür müsse daher der Staat und nicht die 
beaufsichtigten Unternehmen aufkommen. "Jede andere Betrachtung würde
dazu führen, dass eine durch fehlerhafte Aufsicht geschädigte Bank 
den ihr zustehenden Schadensersatz letztlich über eine Umlage zum 
Teil selbst finanzieren muss", so Boos.

Pressekontakt:

Pressesprecher: Dr. Stephan Rabe

Bundesverband Öffentlicher
Banken Deutschlands, VÖB
Lennéstraße 11
10785 Berlin

Telefon: (0 30) 81 92 -1 60
Telefax: (0 30) 81 92 -1 69
Mobil: (01 70) 2 47 67 02
E-Mail: presse@voeb.de
Internet: www.voeb.de

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