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Gewerkschaft der Polizei

COVID-19-Infektion als Dienstunfall -- GdP führt „Corona-Musterprozess“

Hannover. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) strebt einen „Corona-Musterprozess“ an. Dessen Ziel ist die künftige Anerkennung von Dienstunfällen wegen COVID-19-Infektionen. „Unsere Beamtinnen und Beamten sind im Dienst jeden Tag der Gefahr durch eine Infektion mit dem Virus in besonderer Weise ausgesetzt“, mahnte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende, Dietmar Schilff, am Montag in Hannover.

Bei einzelnen Maßnahmen sei eine ausreichende Eigensicherung, etwa durch Wahrung des Mindestabstandes nicht möglich, gab der Gewerkschafter zu bedenken. Bei einer Infektion stellten sich dann dieselben Beweisprobleme wie bei einem Dienstunfall. Vor diesem Hintergrund sei ein entsprechender Schutz für die, die uns schützten essentiell, so Schilff.

Das bedeute auch eine Beweislastumkehr zugunsten der Beamtinnen und Beamten. Bestünde Zweifel über die Infektionskette, solle künftig der Dienstherr den Nachweis erbringen, dass die Ansteckung außerhalb des Dienstes stattgefunden habe.

„Da zum aktuellen Zeitpunkt noch kein abschließendes Wissen über Spätfolgen vorhanden ist, ist dieser Musterprozess von grundsätzlicher, bundesweiter Bedeutung“, betonte der GdP-Vize.

Bislang sind mehrere Fälle in fünf GdP-Bezirken bekannt geworden, die wegen fehlender Kausalität vom Dienstherrn nicht als Dienstunfall anerkannt, oder deren Anträge auf Anerkennung noch nicht beschieden wurden. Die Ausnahme bilden zwei Erkrankungen in Baden-Württemberg. Sie wurden aufgrund einer eindeutig nachweisbaren Infektionskette als Dienstunfall gewertet.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit rund 197.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
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