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GdP zu seit Jahresbeginn geltender Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung - Schilff: Schnelle, bundesweit einheitliche, rechtsverbindliche Regelung für Diensthundeführer dringend notwendig

Braunschweig/Berlin. Nach Inkrafttreten von Änderungen in der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchutzHundeVO) zu Jahresbeginn ist unklar, ob auch Diensthunde führenden Behörden bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden bestimmte für die polizeiliche Praxis erforderliche Erziehungsmethoden verboten worden sind. Die entstandene Rechtsunsicherheit beim Umgang mit Diensthunden führt zu Fragen der Polizeidiensthundeführer an die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Es sei ungewiss, inwiefern die geübte Ausbildungs- und Einsatzpraxis von Diensthunden bei der Polizei und anderen diensthundeführenden Behörden rechtssicher fortgeführt werden könne, unterstrich der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Dietmar Schilff am Mittwoch in Braunschweig.

Aktuell wirkt sich die zu Jahresbeginn in Kraft getretene geänderte Rechtslage nach GdP-Informationen bei den Polizeibehörden von Bund und Ländern unterschiedlich auf den Einsatz von Diensthunden aus. Einzelne Bundesländer hielten bis auf weiteres an der bisherigen Praxis fest während andere Bundesländer Korrekturhalsbänder sowie weitere mit Schmerz verbundene Methoden zunächst verboten hätten und nun eine Sonderzulassung prüfen. Als prekär erweise sich unterdessen die Lage für die Bundespolizei, für die angesichts ihres bundesweiten Einsatzgebietes jeweils spezifische landesrechtliche Bestimmungen relevant sein könnten, betonte Schilff. Das sorge für Verunsicherung.

„Diese Rechtsunsicherheit versetzt die Diensthundeführer in eine schwierige Lage. Einerseits dürfen sie auf keinen Fall in eine Lage geraten, in der sie womöglich rechtswidrig handelten, andererseits gibt es in manchen Situationen oder polizeilichen Einsatzbereichen bisher keine sachgemäßen und sicheren Alternativen zur Verwendung von Korrekturhalsbändern als letztem Erziehungs- und Führungsinstrument für Diensthunde.

Die GdP unterstützt derweil eine niedersächsische Bundesratsinitiative, die die polizeiliche Notwendigkeit einer entsprechenden Ausnahmevorschrift herausstellt. Demnach soll es den Diensthund führenden Behörden der Länder und des Bundes in engen Grenzen möglich sein, bei der Ausbildung von Diensthunden und im Einsatz mit Diensthunden im Einzelfall gezielte und kurzfristige Reize zu setzen, um ein bestimmtes Verhalten des Hundes herbeizuführen. Dieser Antrag werde nunmehr in den zuständigen Ausschüssen beraten.

„Angesichts eines womöglich mehrere Monate andauernden Gesetzgebungsverfahrens brauchen wir für unsere Kolleginnen und Kollegen sowie ihre vierbeinigen Partner jedoch eine schnelle, bundesweit einheitliche, rechtsverbindliche Regelung“, forderte GdP-Vize Schilff.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit rund 200.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
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