Bundesrat berät Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz - GdP pocht auf spürbar verbesserten Schutz von Polizeibeschäftigten als Verfahrensbeteiligte in einer Hauptverhandlung eines Strafprozesses
Polizeibeschäftigte als Verfahrensbeteiligte in einer Hauptverhandlung eines Strafprozesses benötigen einen gesetzlich verbrieften Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte, bekräftigte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke am Donnerstag in Berlin mit Blick auf die Beratungen des Bundesrates über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz (DokHVG)" am Freitag.
Zwar verbucht die Gewerkschaft der Polizei (GdP) laut Kopelke einen wichtigen gewerkschaftspolitischen Teilerfolg. Auch auf Druck der GdP wurde der Verzicht auf die im ersten Entwurf des Justizministeriums zum DokHVG noch vorhandene verpflichtende Videoaufzeichnung aller Verfahrensbeteiligten, darunter auch Polizeibeschäftigter, erreicht. Dennoch verbleibe im nun vom Bundesrat zu besprechenden Regierungsentwurf der Ansatz, Videoaufzeichnungen testweise zu ermöglichen. Weiterhin fehlten aus Sicht der GdP ausreichende bundesweite Schutzstandards. Dies sehe die GdP äußerst kritisch, führte Kopelke aus.
Der Entwurf, so die Kritik des GdP-Chefs, lasse hinsichtlich der Wahrung der Persönlichkeitsrechte noch große Lücken. So seien noch keine ausreichenden, bundesweit geltenden Festlegungen wirksamer Standards zu erkennen. Noch sei nicht festgelegt, wie mit möglichen Audio- oder Videoaufnahmen von Gerichtsprozessen umzugehen wäre. „Für Polizeibeschäftigte birgt jegliche Offenlegung ihrer Identität durchaus große Risiken“, betonte Kopelke. Es handele sich dabei um Vorkommnisse, die mancher und manchem Polizeibeschäftigten, die oder der in Bereichen der Schwer- und Schwerst- sowie Organisierter Kriminalität ermitteln, schon erlebt hätten. Zum Beispiel Sachbeschädigungen an privaten Gegenständen oder Liegenschaften, Nachstellungen, das Aufsuchen an der Wohnadresse, konkrete Einschüchterungsversuche sowie beispielsweise manipulierte Radmuttern am privaten Pkw.
"Es ist eine massive Beeinträchtigung, wenn eine Kollegin oder eine Kollegin beim Einkauf oder beim Spaziergang nach wiederholtem Schulterblick erkennen, dass Ihnen jemand folgt." Dass ein körperlicher Angriff ein nicht auszuschließendes Risiko darstellt, steigere die psychische Belastung um ein Vielfaches. Kopelke: „Die politischen Entscheider sollten sich vor dem Hintergrund der Wirkungen ihrer Gesetze immer die Frage stellen, ‚Was ist, wenn ich von einer solchen Regelung selbst betroffen bin?‘“.
- - - - - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit 200.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.
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