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GdP zu Echtzeit-Fahndung mit Gesichtserkennungssoftware -- Kopelke: Straftäter mit Hightech identifizieren und festnehmen

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert angesichts der gestiegenen Zahl von Angriffen auf Bahnmitarbeiter und Reisende sowie wegen der erheblichen Gefahr terroristischer Anschläge, dass auch in Deutschland ein automatisierter Abgleich von Echtzeitbildern mit dem Bildfahndungsbestand der Sicherheitsbehörden ermöglicht wird.

„Wir sind uns mit unserer Schwestergewerkschaft EVG einig, dass die Bekämpfung der Angriffe auf Bahnbeschäftigte dringend erforderlich ist“, so der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke. „Doch was nützt eine verbesserte Videotechnik in Zügen und Ausstattung mit Bodycams, wenn man mit den aufgenommenen Bildern von Straftätern nicht auf dem heutigen Stand der Technik nach ihnen suchen und sie schnell festnehmen darf?“.

Die GdP kritisiert, dass trotz einer erfolgreichen Erprobung „Biometrische Gesichtserkennung" am Berliner Bahnhof Südkreuz ab 2017 die Technologie bisher nicht eingeführt wurde. Noch 2020 war beabsichtigt, Gesichtserkennungssysteme an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Verkehrsflughäfen einzuführen, um nach reisenden gesuchten Kriminellen und terroristischen Gefährdern automatisiert suchen zu können. Auf Intervention der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken waren jedoch alle Planungen eingestellt worden.

„Es ist absurd, was da so alles gegen eine weltweit erfolgreich eingesetzte Polizeitechnologie vorgetragen wurde. Wo bitte soll da ‚der Anfang vom Ende der Privatsphäre‘ liegen, wenn nach Kriminellen gefahndet wird, von denen bereits Fahndungsbilder vorliegen?“, so Kopelke. „Die Privatsphäre eines Straftäters kann ihn kaum vor einer Verhaftung schützen. Und Personen, nach denen nicht gefahndet wird, sind gar nicht betroffen.“

Zudem muss nach Meinung der GdP auch angesichts der terroristischen Bedrohungslage endlich umgedacht werden. „Es ist niemandem zu erklären, warum die Sicherheitsbehörden Personen mit Terrorverdacht als ‚Gefährder‘ einstufen und mit hohem Personalaufwand observieren dürfen, aber nicht durch eine viel einfachere Software-Lösung danach fahnden können, ob diese Personen an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen und Flughäfen auftauchen und Planungen vornehmen“, stellt der Gewerkschafter fest.

Rund 32 Länder in Europa verwenden bereits Gesichtserkennungstechnologien - das Gros dieser Kamerasysteme kommt an neuralgischen Punkten wie Bahnhöfen und Flughäfen zum Einsatz.

Bereits vor mehr als drei Jahren hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ein temporäres Moratorium vor, während dieser Zeit sollte eine Risikoabschätzung des Einsatzes von Gesichtserkennungs-Technologie erfolgen. Bisher liegen dazu keine Ergebnisse vor.

Gegenwärtig können die Polizeien in Deutschland nur nachträgliche Suchläufe zum Beispiel von Handyfotos mutmaßlicher Täter oder Aufnahmen von Videokameras über das Gesichtserkennungssystem des Bundeskriminalamtes (BKA) laufen lassen. Dabei werden biometrische Fotos in der INPOL-Datei (Polizeidatenbank) aus früheren erkennungsdienstlichen Behandlungen sowie von Asylsuchenden abgeglichen. Möglich ist auch eine nachträgliche teilautomatisierten Videoauswertung, bei denen Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum, in denen die Gesichter von Personen erkennbar sind, mit Fahndungsbeständen abgeglichen werden können.

„Was fehlt, ist die Möglichkeit zur Echtzeit-Gesichtserkennung, vor allem an neuralgischen Orten. Technisch ist es möglich, einen Straftäter oder Gefährder live per Kamera zu identifizieren, ihm zu folgen und am Ort festzunehmen – aber politisch bisher nicht gewollt“, erläutert Kopelke. „So laufen die Sicherheitsbehörden hinterher. Das muss sich ändern!“.

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Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist die größte Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten Deutschlands. Sie engagiert sich für ihre bundesweit 200.000 Mitglieder, für die Zukunftsfähigkeit der Polizei sowie auf dem Gebiet der Sicherheits- und Gesellschaftspolitik.

Kontakt: gdp-pressestelle@gdp.de | 030-399921-113 | Pressereferent Michael Zielasko: 0172-2064568

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