EANS-Hauptversammlung: Semperit AG Holding
Einberufung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Semperit Aktiengesellschaft Holding mit dem Sitz in Wien FN 112544 g ISIN: AT0000785555 Einladung zur 128. Ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 23. Mai 2017, um 10:00 Uhr MESZ, im Tech Gate Vienna, Donau City Str. 1, 1220 Wien, stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Semperit Aktiengesellschaft Holding ein. Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, einen Lichtbildausweis mitzunehmen und sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Begebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr MESZ. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts (§ 96 AktG) für das Geschäftsjahr 2016 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 7. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 2. Mai 2017 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Modecenterstrasse 22, 1031 Wien, Abteilung Investor Relations, auf: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils_für_das_Geschäftsjahr_2016; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7; - Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf. Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 2. Mai 2017außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.semperitgroup.com/irzugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG Ergänzung der Tagesordnung (§ 109 AktG) Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Wortlaut des Tagesordnungspunkts und des Beschlussvorschlags müssen (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in Schriftform spätestens am 2. Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachfolgenden Adressen zugeht: Per Post oder Boten: Semperit AG Holding z. Hd. Rechtsabteilung Modecenterstrasse 22 1031 Wien Per E-Mail: stefan.marin@semperitgroup.com, wobei bei der Übermittlung per E-Mail eine qualifizierte elektronische Signatur gemäß § 4 SigG erforderlich ist Beschlussvorschläge zur Tagesordnung (§ 110 AktG) Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Ein solches Verlangen ist ausschließlich dann beachtlich, wenn es in Textform spätestens am 12. Mai 2017 der Gesellschaft unter einer der nachfolgenden Adressen zugeht: Per Post oder Boten: Semperit AG Holding z. Hd. Rechtsabteilung Modecenterstrasse 22 1031 Wien Per Telefax: +43 (0)1 / 79777 - 601 Per E-Mail: stefan.marin@semperitgroup.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist gemäß § 119 Abs. 2 AktG nur dann abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Werden in der Hauptversammlung eines Mutterunternehmens (§ 189a Z 6 UGB) der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt, so erstreckt sich die Auskunftspflicht auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der ordentlichen Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen. Anträge in der ordentlichen Hauptversammlung (§ 119 AktG) Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat berechtigt, in der ordentlichen Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden. Gemäß § 87 Abs. 6 AktG müssen bei einer börsennotierten Gesellschaft Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs. 2 AktG für jede vorgeschlagene Person spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 16. Mai 2017, auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Die Stellung eines entsprechenden Antrags in der Hauptversammlung ist demnach nicht möglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit am 13. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag Hauptversammlung). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien: Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. Mai 2017, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen, zugehen muss. Per Post oder Boten: Notare Huppmann, Poindl & Partner Brandstätte 6 1010 Wien Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21 Per E-Mail: semperit2017hv@nhp.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000785555 in Text angeben). Depotbestätigung gemäß § 10a AktG: Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat zumindest folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-CODE), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und Registernummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000785555, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt und gegebenenfalls den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 13. Mai 2017, 24:00 Uhr MESZ, beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung bedarf zumindest der Textform. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder Boten: Notare Huppmann, Poindl & Partner Brandstätte 6 1010 Wien Per Telefax: +43 (0) 1 512 28 65-21 Per E-Mail: semperit2017hv@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 18. Mai 2017 unter einer der obengenannten Adressen einzulangen. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.semperitgroup.com/irabrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das für die Übermittlung von Depotbestätigungen oben Ausgeführte sinngemäß. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Mag. Dr. Wilhelm Rasinger bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Mag. Dr. Wilhelm Rasinger ist auf der Internetseite der Gesellschaft unterwww.semperitgroup.com/irein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post/Bote, persönlich bei Registrierung) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Mag. Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 1 8763343 - 30, Fax +43 1 8763343 - 39 oder E-Mail wilhelm.rasinger@iva.or.at. Der Aktionär hat Herrn Mag. Dr. Wilhelm Rasinger Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Mag. Dr. Wilhelm Rasinger bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Mag. Dr. Wilhelm Rasinger übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR 21.358.996,53 und ist in 20.573.434 auf Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt, wovon 20.573.434 Aktien in der Hauptversammlung stimmberechtigt sind. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Wien, im April 2017 Der Vorstand Rückfragehinweis: Martina Büchele Group Communications Manager Tel.: +43 676 8715 8621 martina.buechele@semperitgroup.com Stefan Marin Head of Investor Relations Tel.: +43 676 8715 8210 stefan.marin@semperitgroup.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Semperit AG Holding Modecenterstrasse 22 A-1030 Wien Telefon: +43 1 79 777-210 FAX: +43 1 79 777-602 WWW: www.semperitgroup.com Branche: Kunststoffe ISIN: AT0000785555 Indizes: WBI, ATX Prime, ViDX, Prime Market, ATX GP Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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