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Gesetzentwurf zur Verbraucherinformation gefährdet kleine und mittlere Betriebe des Deutschen Bäckerhandwerks

Bad Honnef (ots)

Deutschlands Bäcker protestieren gegen den
neuen Gesetzentwurf zur Verbraucherinformation. Darin bleibt nach
Auffassung des Zentralverbandes vollkommen unberücksichtigt, dass es
im ureigensten Interesse der Bäcker liegt, dem Verbraucher nicht nur
höchste Qualität zu liefern, sondern ihm alle verbraucherrelevanten
Informationen zur Verfügung zu stellen. Produktqualität und
berufliche Qualifikation betrachten die Bäcker als einen besonderen
Ausweis ihrer Kunden- und Verbraucherfreundlichkeit. Die Betriebe
sind stolz auf das Vertrauen, das ihnen der Verbraucher
entgegenbringt, ein Vertrauen, das ganz besonders im
Lebensmittelhandwerk buchstäblich lebensnotwendig ist. Dazu Peter
Becker, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks:
"Wir begrüßen diese gemeinsame Interessenlage unserer Kunden und
unserer Betriebe. Gerade deshalb lehnen wir die viel zu weitgehenden
Überlegungen des Gesetzentwurfs ab. Ich sehe darin das in Paragraphen
gegossene Misstrauen, das sich unser Bäckerhandwerk mit allem
Nachdruck verbittet."
In dem vom Bundesministerium für Verbraucherschutz vorgelegten
Entwurf sollen Lebensmittel-Betriebe verpflichtet werden, Behörden
und Verbraucher mit einer großen Informationsmenge förmlich zu
überschütten. Würde das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet,
müssten Bäckereien Betriebsgeheimnisse wie Herstellungsverfahren und
Rezepturen der Öffentlichkeit und damit auch den Wettbewerbern
preisgeben. Gleichzeitig würde den Handwerkern ein bürokratischer
Aufwand zugemutet, den vor allem kleine und mittelständische Betriebe
nicht leisten können. Dadurch würde die Konzentration auf den
Backwarenmarkt nachhaltig beschleunigt, was nicht im Interesse der
Verbraucher steht. Becker sprach sich daher in einem Brief an den
Parlamentarischen Staatssekretär Matthias Berninger in scharfer Form
gegen den Entwurf aus.
Gleichzeitig beurteilt Becker die geplanten Informations- und
Durchgriffsrechte der Aufsichtsbehörden als überzogen und nicht
praxistauglich: "In unseren Betrieben werden täglich bis zu 400
unterschiedliche Produkte nach eigenen Rezepturen frisch hergestellt
und verkauft. Diese Individualität zeichnet gerade das
mittelständisch strukturierte Bäcker- und Konditorenhandwerk aus."
Gemäß § 3 des Gesetzentwurfs würden die Betriebe verpflichtet, den
Behörden alle "Daten über Beschaffenheit, Zustand, Herstellung,
Herstellungsverfahren, Behandlung und Handhabung" der hergestellten
Lebensmittel zu Verfügung zu stellen. Individuelle Rezepturen und
Herstellungsmethoden würden damit öffentlich zugänglich. "Eine
derartige Regelung hat mit Verbraucherschutz nichts zu tun. Sie
verursacht vielmehr eine nicht hinzunehmende Schwächung der kleineren
und mittleren Betriebe im harten Wettbewerb, die existenzgefährdend
sein kann", warnt Becker.
Dr. Eberhard Groebel, Verbands-Hauptgeschäftsführer kritisiert die
stetig wachsende Zahl der Vorschriften und Gesetze "Schon heute
müssen Bäckereibetriebe über 220 Gesetze und Vorschriften beachten.
Diese zahlreichen Einschränkungen und bürokratischen Aufgaben
belasten das Handwerk stärker als industrielle Großbetriebe. Den
Bäckern ist die Umsetzung des Entwurfs mit seinen zusätzlichen
wettbewerbsverzerrenden Wirkungen nicht zuzumuten."

Pressekontakt:

Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Daniela Kinkel, Andrea Knaden
Telefon: 02224 / 7704 - 32

und Kirchberg Kommunikation
Anja Kirchberg
Telefon: 040 / 32506880

Original content of: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., transmitted by news aktuell

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