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Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Stellungnahme zum Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. nimmt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit Sorge zur Kenntnis. Die nach dem Urteil grundsätzlich mögliche Aussprache von Fahrverboten hätte gravierende Folgen für den Lieferverkehr und die MitarbeiterInnen. Ausnahmen für das Handwerk sind allerdings vorgegeben.

Das am Dienstag verkündete Urteil ermöglicht den Kommunen grundsätzlich den Erlass von Fahrverboten bei Überschreitung von Schadstoffgrenzen. Dies könnte über 60 deutsche Städte betreffen, die selbst darüber entscheiden dürfen. Die Fahrverbote hätten weitreichende Auswirkungen für das Bäckerhandwerk, so Michael Wippler, Präsident des Zentralverbands: "Betroffen wären zahlreiche Lieferfahrzeuge sowie natürlich unsere MitarbeiterInnen, die teilweise nicht auf den öffentlichen Nahverkehr ausweichen können. Politik und Autohersteller müssen nun zügig Lösungen finden, die sicherstellen, dass unsere Mitgliedsbetriebe weiterhin ihre Geschäfte und Kunden beliefern können und unsere MitarbeiterInnen ihren Arbeitsplatz erreichen".

Der Zentralverband weist darauf hin, dass die Kommunen und Städte zwar die Möglichkeit zur Erlassung des Fahrverbots haben, diese jedoch auf Verhältnismäßigkeit prüfen und nicht zwingend umsetzen müssen. Es gibt Maßnahmen und Lösungswege, mit denen sich Schadstoffe spürbar reduzieren und Fahrverbote vermeiden lassen. Lange Übergangsfristen sind unabdingbar, da zahlreiche Lieferfahrzeuge von der Regelung betroffen wären. Das Bundesverwaltungsgericht hat darüber hinaus klargestellt, dass es hinreichender Ausnahmen z.B. für Handwerker oder bestimmte Anwohnergruppen bedarf. "Die gemachten Fehler in der Automobilbranche dürfen nicht zulasten des Handwerks und der VerbraucherInnen gehen. Wir appellieren deutlich an Politik und Autohersteller, zügig Verantwortung zu übernehmen, und Alternativen zu prüfen und zu ergreifen, etwa Nachrüstungen. Die Kosten hierfür müssen von der Automobilindustrie übernommen werden", bekräftigt Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands.

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben CDU / CSU und SPD klar festgehalten, dass Fahrverbote vermieden werden sollen, so dass nun aus Sicht des Zentralverbands auch dementsprechend gehandelt werden muss. Das Bäckerhandwerk bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Luftreinhaltung in deutschen Kommunen und Städten, weist jedoch auch auf die Notwendigkeit der vom Bundesverwaltungsgericht angemahnten Ausnahmeregelungen im Wirtschafts- und Anwohnerverkehr hin. Der Zentralverband wird sich bei der Ausarbeitung dieser Regelungen weiterhin klar positionieren und die Interessen des Bäckerhandwerks deutlich vertreten.

Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Die deutschen Innungsbäcker werden seit 1948 durch den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. auf lokaler, regionaler, Bundes- sowie EU-Ebene vertreten. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland vertritt der Zentralverband die Interessen von 11.737 Betrieben mit ca. 273.400 Beschäftigten in Bäckereien, Konditoreien, Familienbetrieben und Großbäckereien. Durch den engen Kontakt zum Gesetzgeber hat der Verband gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen die Möglichkeit, die Interessen seiner Mitglieder durchzusetzen. Durch seine Arbeit sichert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. die Zukunft der deutschen Innungsbäcker, indem er die Belange des Bäckerhandwerks gegenüber der Politik vertritt. Bei der Vorbereitung neuer Gesetzesentwürfe, Verwaltungsanordnungen oder politischen Planungen steht der Zentralverband den Verantwortlichen beratend zur Seite und versorgt sie mit wertvollen Informationen. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie "Bäckman" oder "Back dir deine Zukunft" werden gezielt Kinder und Jugendliche über den Beruf des Bäckers informiert. Neben der Interessenvertretung seiner Mitgliedsunternehmen und der Nachwuchsförderung klärt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. über die Internetseite www.innungsbaecker.de auch Verbraucher rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk auf. Ob Rezepte oder Artikel zur Brotkultur in Deutschland, hier werden der Innungsbäcker und die Kunst des Brotbackens in den Mittelpunkt gerückt. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Michael Wippler als Präsidenten vertreten. Die Geschäfte leitet Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider.

Pressekontakt:
Michael Wippler, Präsident
Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer
Tel: (030) 20 64 55-0
E-Mail:  zv@baeckerhandwerk.de 

Meike Bennewitz, Pressereferentin
Tel: (030) 20 64 55-56
E-Mail:  bennewitz@baeckerhandwerk.de

Internet: www.baeckerhandwerk.de 
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