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Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk: Bundesarbeitsministerium erklärt Tarifvertrag für allgemeinverbindlich

Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk: Bundesarbeitsministerium erklärt Tarifvertrag für allgemeinverbindlich
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Der im vergangenen Jahr abgeschlossene Tarifvertrag für Auszubildende im Bäckerhandwerk wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Damit sind auch alle nicht in Innungen organisierte Bäckereien im Bundesgebiet an den Tarifvertrag gebunden.

Gemeinsam mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) beantragte der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die Allgemeinverbindlichkeit des bereits geschlossenen Tarifvertrags für Auszubildende. Nun hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages zugestimmt. Diese gilt damit rückwirkend zum 1. September 2018. Ausgenommen von der Regelung sind das Azubi-Ticket und der Fahrtkostenzuschuss.

"Die Zustimmung des Bundesministeriums ist ein wichtiger Baustein im Kampf um den Nachwuchs. Wir begrüßen, dass die Azubivergütung nun bindend für jeden Betrieb ist und damit ein einheitlicher Mindeststandard für die gesamte Branche geschaffen wurde", erklärt Michael Wippler, Präsident vom Zentralverband. Zur aktuellen Diskussion um eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung ergänzt Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider: "Die Allgemeinverbindlichkeit beweist, dass bei funktionierender Sozialpartnerschaft attraktive Lösungen geschaffen werden können und eine gesetzliche Mindestvergütung kein Thema sein dürfte. Diese lehnen wir daher nach wie vor ab, um die Tarifautonomie der Branche zu wahren und eine zunehmende Bürokratie zu verhindern."

Die Ausbildungsvergütung im Bäckerhandwerk beträgt bundesweit monatlich brutto:

Ab 1. September 2018:

Im 1. Ausbildungsjahr 565 Euro monatlich brutto,

im 2. Ausbildungsjahr 670 Euro monatlich brutto,

im 3. Ausbildungsjahr 800 Euro monatlich brutto.

ab 1. September 2019:

im 1. Ausbildungsjahr 615 Euro monatlich brutto,

im 2. Ausbildungsjahr 700 Euro monatlich brutto,

im 3. Ausbildungsjahr 820 Euro monatlich brutto.

Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 31. August 2020 gekündigt werden.

Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Die deutschen Innungsbäcker werden seit 1948 durch den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. auf lokaler, regionaler, Bundes- sowie EU-Ebene vertreten. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland vertritt der Zentralverband die Interessen von 10.926 Betrieben mit ca. 270.400 Beschäftigten in Bäckereien, Konditoreien, Familienbetrieben und Großbäckereien. Durch den engen Kontakt zum Gesetzgeber hat der Verband gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen die Möglichkeit, die Interessen seiner Mitglieder erfolgreich durchzusetzen. Durch seine Arbeit sichert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. die Zukunft der deutschen Innungsbäcker, indem er auf die Politik zugeht und die Belange des Bäckerhandwerks vertritt. Bei der Vorbereitung neuer Gesetzesentwürfe, Verwaltungsanordnungen oder politischen Planungen steht der Zentralverband den Verantwortlichen beratend zur Seite und versorgt sie mit wertvollen Informationen. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie "Bäckman" oder "Back dir deine Zukunft" werden gezielt Kinder und Jugendliche über den Beruf des Bäckers informiert. Neben der Interessenvertretung seiner Mitgliedsunternehmen und der Nachwuchsförderung klärt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. über die Internetseite www.innungsbaecker.de auch Verbraucher rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk auf. Ob Rezepte oder Artikel zur Brotkultur in Deutschland, hier werden der Innungsbäcker und die Kunst des Brotbackens in den Mittelpunkt gerückt. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Michael Wippler als Präsidenten sowie Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider vertreten.

Pressekontakt:

Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer 
Tel: (030) 20 64 55-0
Meike Bennewitz, Pressereferentin 
Tel: (030) 20 64 55-56

E-Mail:  presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de
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