Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Bäckerhandwerk begrüsst erste Vorschläge zum Bürokratieabbau und fordert Nachschlag
2 Documents
- Vorschläge des ZV fü~Bürokratieabbau.pdf
PDF - 332 kB - 11 PM Bürokratieabbau jetzt angehen.pdf
PDF - 55 kB
Berlin, 18.03.2021 – Die Bundesregierung will das Bürokratieentlastungsgesetz IV noch vor den Wahlen auf den Weg bringen. Der Zentralverband begrüßt dies ausdrücklich, da die Unternehmen dringend von überbordender Bürokratie befreit werden müssen. Allerdings muss der nun vorgelegte Maßnahmenkatalog um weitere ganz konkrete Maßnahmen ergänzt und zügig beschlossen werden. Das Bäckerhandwerk hat dazu weitere Vorschläge.
Die Bundesregierung kündigt an, noch in dieser Legislaturperiode ein Bürokratieabbaugesetz auf den Weg zu bringen. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe der Bundesregierung hat in einem ersten Aufschlag 22 Maßnahmen vorgelegt, die für die Unternehmen spürbare Entlastung bringen sollen. Die Maßnahmen greifen dabei Vorschläge des Zentralverbandes für ein Bürokratieentlastungsgesetz IV auf, die dieser im Oktober 2020 bei der Bundesregierung eingereicht hatte. Dies betrifft zum Beispiel die Einführung eines Rechtsanspruchs auf verbindliche Auskünfte der Finanzämter, zeitnahe Betriebsprüfungen und die Schaffung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur Reduzierung von Statistikpflichten und Vermeidung von Mehrfacherhebungen von Daten.
„Das ist eine großartige Nachricht aus Berlin“, kommentiert Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. „Das Thema „überzogene Bürokratie“ ist in der Politik angekommen, und unsere Hinweise und Eingaben zeigen Wirkung. Ausdrücklich begrüßen wir den von Bundeswirtschaftsminister Altmaier vorgelegten Gesetzentwurf zum Unternehmensbasisdatenregistergesetz. Dieses Gesetz würde die Unternehmen von unnötigen Doppelmeldungen von Daten im Rahmen ihrer Statistikpflichten entlasten. Die perspektivische Ausweitung der Wirtschaftsnummer auf alle Verwaltungsverfahren muss schnellstmöglich umgesetzt werden.“
Und Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider ergänzt: . „Anders als die Vorschläge unseres Zentralverbandes sieht der Maßnahmenkatalog der Arbeitsgruppe der Bundesregierung allerdings überwiegend keine konkreten gesetzliche Änderungen vor und beschränkt sich an zahlreichen Stellen auf allgemeine Ankündigungen oder Prüfaufträge. Hier muss dringend nachgearbeitet werden.“ Schneider weist darauf hin, dass aus Sicht des Bäckerhandwerks zentrale Vorschläge zum Bürokratieabbau fehlen, etwa die vom Zentralverband geforderte Änderung des Arbeitszeitgesetzes und die Einführung einer Bagatellgrenze für die Belegausgabepflicht oder die vom Zentralverband und vom Normenkontrollrat des Landes Baden-Württemberg vorgeschlagenen Entlastungen für das Bäckerhandwerk. „Die Bundesregierung muss nun Gas geben, wenn das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Andernfalls drohe die Gefahr, dass gerade viele kleine und mittelständische Unternehmen mit der zusätzlichen Last der Corona-Pandemie nicht nur den Betrieb aufgeben, sondern sich enttäuscht von den großen Volksparteien im Stich gelassen fühlen“, so Schneider.
Zum Hintergrund
Die Bürokratiebelastung hat für kleine und mittelständische Unternehmen in den vergangenen Jahren ein Ausmaß erreicht, das nicht mehr zu bewältigen ist und für viele Betriebe sogar existenzbedrohend wirkt. Das von der Großen Koalition verabschiedete „Bürokratieentlastungsgesetz III" war zwar ein wichtiger Schritt, hat aber keine spürbare Erleichterung für den Mittelstand gebracht. Die zahlreichen Bürokratiepflichten führen mittlerweile sogar dazu, dass Betriebe aufgeben oder keinen Nachfolger finden. Der Unternehmergeist in diesem Land nimmt stetig ab, und das schwächt den Wirtschaftsstandort Deutschland. Im September 2019 hatte der Deutsche Bundestag das Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet. Dieses blieb insgesamt hinter den Möglichkeiten für spürbare Entlastungen der Wirtschaft zurück. Nachdem die Große Koalition im Spätsommer 2020 versprochen hatte, noch in dieser Legislaturperiode ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg zu bringen, hatte der Zentralverband des Bäckerhandwerks im Oktober 2020 48 Vorschläge für ein solches Gesetz bei den zuständigen Bundesministerien und zuständigen Politikern der Großen Koalition eingereicht, sich seitdem wiederholt an diese gewandt, auf das drängende Problem überbordender Bürokratie hingewiesen und gebeten, zeitnah eine gemeinsame Kraftanstrengung zu unternehmen, um das versprochene Bürokratieentlastungsgesetz IV auf den Weg zu bringen. Nun hat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe der Bundesregierung 22 Vorschläge zum Bürokratieabbau ausgewählt und vorgelegt. Die Maßnahmen sollen als Grundlage für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz dienen. Nach Vereinbarung und Ankündigung des Koalitionsausschusses soll dieses noch in dieser Legislatur verabschiedet werden. Die Maßnahmen spiegeln viele Vorschläge des Handwerks wider und greifen Vorschläge des Zentralverbandes auf. Zudem hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vor Kurzem den Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer von Unternehmen vorgelegt.
Kontakt Zentralverband
Susan Hasse Pressereferentin Tel: (030) 20 64 55-42 E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de Internet: www.baeckerhandwerk.de