Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Erfolgreiche Verbandsarbeit: Ministerium präzisiert Handwerkerausnahme bei Mautpflicht
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Berlin, 6. Dezember 2024. Handwerksbäcker sind mautbefreit. Dies stellte das Bundesverkehrsministerium nun gegenüber dem Zentralverband klar. Die Klarstellung konnte aufgrund der erfolgreichen Intervention des Zentralverbandes und seiner Landesinnungsverbände erreicht werden und sorgt für eine finanzielle und bürokratische Erleichterung für Handwerksbäckereien.
Seit Mitte des Jahres gilt die Mautpflicht auch für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Zwar wurde im Gesetz eine Ausnahme für Handwerksbetriebe vorgesehen, wenn ihre Fahrzeuge handwerklich hergestellte Produkte transportieren. Diese war allerdings unpräzise und führte in der Praxis dazu, dass Toll Collect den Handwerksbegriff zu eng auslegte. Handwerksbäcker mit zentraler Produktion und einem regionalen Filialnetz wurde teilweise aufgefordert, Mautgebühren zu zahlen. Dies hat in vielen Betrieben für Unsicherheit gesorgt, aber vor allem zu unnötiger Bürokratie und drastischen Mehrkosten geführt.
Der Zentralverband hat dies gegenüber der Politik angeprangert und eine Klarstellung des Handwerksbegriff gefordert. Nun hat das Bundesverkehrsministerium in einem Brief an den Zentralverband klargestellt, dass die Lkw der Handwerksbäckers unter die Handwerkerausnahme fallen. Demnach sind nunmehr Fahrten von Handwerksbetrieben, also allen Bäckereien, die in der Handwerksrolle der Handwerkskammern eingetragen sind, grundsätzlich mautbefreit, wenn Brot und andere Backwaren transportiert werden. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, wie viele Verkaufsstellen sie betreiben und wie die Herstellungsprozesse organisiert sind.
„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Ministerium für Klarstellung gesorgt hat, denn handwerkliche Herstellung hat nichts mit Größe zu tun. Viele modern aufgestellte Handwerksbäcker betreiben heutzutage eine zentrale Produktion und ein regionales Filialnetz, um im Wettbewerb bestehen zu können. Es ist daher konsequent und folgerichtig, dass künftig alle in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebe gleich behandelt werden“, so Roland Ermer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.
„Einmal mehr hat sich gezeigt, wie wichtig gezielte Interessenvertretung im Bäckerhandwerk ist“, ergänzt Dr. Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes. „So konnte eine massive bürokratische und finanzielle Mehrbelastung von den Innungsbetrieben abgewendet werden. Das ist ein großer Erfolg und wird unsere Innungsbetriebe pünktlich zum Weihnachtsfest freuen“.
Nähere Informationen zur praktischen Ausgestaltung der Mautregelung bekommen Handwerksbetriebe bei ihrem zuständigen Landesinnungsverband. Denn trotz nunmehr scheinbar klarer Handwerksregelung gibt es noch einiges zu beachten. So müssen beispielsweise auch von der Mautpflicht befreite Handwerksbetriebe des Bäckerhandwerks ihre Fahrzeuge über 3,5 t bei Toll Collect anmelden.
Kontakt Zentralverband
Susan Hasse Pressereferentin Tel: (030) 20 64 55-42 E-Mail: presse@baeckerhandwerk.de
Internet: www.baeckerhandwerk.de