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Deutscher Ethikrat: Selbstbestimmung Demenzbetroffener achten und bewahren

Berlin (ots)

Der Deutsche Ethikrat stellt heute seine Stellungnahme "Demenz und Selbstbestimmung" vor, mit der er zu einem besseren Verständnis der Situation von Menschen mit Demenz beitragen und Empfehlungen geben will, um einen achtsameren und die Selbstbestimmung wahrenden Umgang mit den Betroffenen zu fördern.

Derzeit leben in Deutschland etwa 1,2 Millionen Menschen mit einer mittleren bis schweren Demenz. Angesichts der wachsenden Anzahl der betroffenen Menschen ist Demenz eine der größten gesundheitspolitischen Herausforderungen der Gegenwart, nicht nur für die Gesundheits- und Sozialpolitik, sondern auch für unser Selbstverständnis als Menschen und als Bürger.

Die Selbstbestimmung gehört wesentlich zum Selbstverständnis des Menschen und ist ein zentraler Bezugspunkt ethischer Diskurse. Bislang standen zumeist nur die mit Demenz verbundenen Defizite im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Wird der Mensch mit seiner geistigen Leistung gleichgesetzt, so muss Demenz als Zerstörung des Menschen erscheinen. Wird er aber nicht nur als denkendes, sondern auch als empfindendes, emotionales und soziales Wesen verstanden, kann sich der Blick leichter auf die jeweils noch vorhandenen Ressourcen richten. Diese Blickrichtung liegt der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zugrunde, deren Anliegen es ist, deutlich zu machen, dass auch Menschen mit Demenz noch Möglichkeiten zur Selbstbestimmung haben, die wahrgenommen und unterstützt werden sollten.

Forschung in Medizin und Pflege sowie die zugehörige Praxis sind überwiegend auf Früherkennung und Symptomlinderung ausgerichtet, weniger auf den langen Weg der Erkrankung und die dabei erforderliche Begleitung. Bislang kann die Krankheit jedoch nur verzögert, nicht aber dauerhaft aufgehalten werden, sodass eine an Demenz erkrankte Person mit der fortschreitenden Abnahme ihrer Selbstständigkeit und zunehmender Hilfsbedürftigkeit konfrontiert ist. Ihrer jeweils noch möglichen Selbstbestimmung auch dann Raum zu geben, wenn sie eingeschränkt ist, ist gerade auch vor diesem Hintergrund ein Gebot der Achtung, die wir dem Einzelnen entgegenzubringen haben. Umso wichtiger ist es daher, Möglichkeiten zur Wahrnehmung, Achtung und Förderung der Selbstbestimmung bei Menschen mit Demenz zu entdecken und zu fördern. Dies erfordert eine Haltung der Achtsamkeit, die sich an den konkreten Bedürfnissen des Betroffenen orientiert und das Konzept einer "assistierten Selbstbestimmung" verwirklicht.

Der Deutsche Ethikrat sieht, dass in vielen Familien und in vielen Heimen die Grundsätze eines achtsamen und die Selbstbestimmung möglichst lang unterstützenden Umgangs mit von Demenz betroffenen Menschen mit großem Engagement umgesetzt werden. Den pflegenden Angehörigen und den beruflich Pflegenden, ohne deren fortwährenden Einsatz das derzeitige Pflegeniveau nicht gehalten werden könnte, gebührt hohe Anerkennung und Unterstützung. Allerdings bedarf es großer gesamtgesellschaftlicher Anstrengung, wenn die Versorgung von Demenzbetroffenen auch zukünftig sichergestellt sein soll. Hierzu hat der Deutsche Ethikrat insgesamt 16 Empfehlungen erarbeitet, von denen die wichtigsten hier kurz vorgestellt werden:

   - Der Deutsche Ethikrat bestärkt die Bundesregierung in der 
     Absicht, einen Nationalen Aktionsplan Demenz zu entwickeln, um 
     das Vorgehen aller Akteure zur flächendeckenden Verbesserung der
     medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgung 
     Demenzbetroffener zu koordinieren. Dadurch soll die 
     gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Demenz verstärkt 
     und ihr Anspruch auf Selbstbestimmung anerkannt werden.
   - Bei einer Neufassung des Begriffs der Pflegebedürftigkeit 
     sollten die Selbstbestimmungsmöglichkeiten von Menschen mit 
     Demenz und die daraus folgenden Aufgaben der Pflege ausreichend 
     berücksichtigt werden.
   - Die Arbeit pflegender Angehöriger bedarf wirksamer Unterstützung
     und finanzieller Anerkennung. Es sollte geprüft werden, ob die 
     aus der häuslichen Pflege vertrauten Personen einen Dementen 
     auch im Krankenhaus betreuen können.
   - Ambulant betreute Haus- und Wohngemeinschaften für Menschen mit 
     Demenz sollten finanziell stärker gefördert werden. Dazu zählen 
     insbesondere wohnortnahe Wohn-Pflege-Gemeinschaften, die einen 
     die Selbstbestimmung ermöglichenden Rahmen schaffen und in denen
     professionell Pflegende und Angehörige zusammenarbeiten.
   - Die Forschungsförderung im Bereich der Demenz sollte sich bei 
     der Grundlagenforschung im Sinne translationaler Forschung auf 
     die klinische Anwendung hin orientieren. Darüber hinaus sollte 
     sie klinisch-medizinische, psychosoziale und 
     pflegewissenschaftliche Aspekte sowie die ethisch-rechtliche 
     Begleitforschung und die Versorgungsforschung umfassen.
   - Um die Selbstbestimmungsmöglichkeiten demenzbetroffener Menschen
     zu wahren und zu schützen, sollten die Grundsätze der 
     UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, 
     die auch für Demenzbetroffene gelten, konsequent zur Anwendung 
     kommen.
   - Die Bereitschaft Angehöriger zur Übernahme ehrenamtlicher 
     Betreuungen sollte durch praktische Unterstützung während der 
     Betreuung und durch gesellschaftliche Wertschätzung gestärkt 
     werden.
   - Bei der Prüfung der aktuellen Anwendbarkeit einer 
     Patientenverfügung sind Äußerungen des Lebenswillens 
     entscheidungsunfähiger Patienten einzubeziehen. In Fällen, in 
     denen die Entscheidungsfähigkeit nicht sicher ausgeschlossen 
     werden kann, ist wegen der Unumkehrbarkeit lebensbeendender 
     Maßnahmen lebensbejahenden Bekundungen stets der Vorrang vor 
     einer anders lautenden Patientenverfügung zu geben.

In einem Sondervotum hat Ratsmitglied Volker Gerhardt seine Bedenken bezüglich zweier Aspekte dargelegt. Dies betrifft zum einen den mit dem zunehmenden Verlust der Selbstbestimmung einhergehenden unwiderruflichen Verlust der Persönlichkeit, der nicht verharmlost werden darf. Zum anderen stellt sich die Frage eines Suizidwunsches, der aufgrund der Selbstbestimmungsproblematik bei der Demenz in besonderer Weise eine Rolle spielt.

Die Stellungnahme ist abrufbar unter http://ots.de/iOsdN

Pressekontakt:

Ulrike Florian
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Deutscher Ethikrat
Jägerstrasse 22/23
D-10117 Berlin

Tel.: +49 (0)30 203 70-246
Fax: +49 (0)30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL: http://www.ethikrat.org

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