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Vodafone und ARD beenden Rechtsstreit und schließen langfristige Partnerschaft

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Düsseldorf, 3. April 2018 - Vodafone und die ARD haben den Grundstein für eine neue, langjährige Partner­schaft gelegt. Mit ihr wollen der Telekommunikationskonzern und die ARD-Landesrundfunkanstalten die Verbreitung und Nutzung der ARD-Inhalte auf den Vodafone TV-Plattformen noch komfortabler und attrakti­ver machen. Dafür wollen sie ihr Angebot um neue, innovative und digitale Formen von Fernse­hen und Radio erweitern. Der Beginn der neuen Partnerschaft ist zugleich das Ende eines seit 2012 laufenden Rechtsstreits um Einspeiseentgelte, den beide Parteien einvernehmlich beigelegt haben.

"Mit der neuen Partnerschaft machen wir gemeinsam einen großen Schritt nach vorn - und können die enormen Veränderun­gen in der TV-Welt noch besser gestalten. Gemeinsam konzentrieren wir uns darauf, den Zuschauern ein einzigartiges Fern­seherlebnis mit hochwertigen TV-Angeboten zu bieten, die jederzeit und überall abrufbar sind. Mit mehr Fernseh-Vielfalt und -Komfort durch künftig noch mehr HD Qualität, Mediatheken und zahlreiche neue digitale Features auf GigaTV", so Vodafone Deutschland CEO Hannes Ametsreiter.

Klassisches Fernsehen und Videodienste wachsen immer weiter zusammen und machen den Zuschauer mehr und mehr zum Programmdirektor. Vodafone arbeitet mit Partnern und Sendern kontinuierlich daran, immer weitere Features für GigaTV zu entwickeln und den Zuschauern auf seiner TV-Plattform noch mehr Möglichkeiten zu bieten - jederzeit und überall. Des Wei­teren arbeiten Vodafone und die ARD daran, dass in Zukunft den Kunden - neben den über die HBBTV-Plattform zugänglichen ARD-Angeboten (Red Button) - auch über GigaTV viele Formate der ARD-Mediathek direkt nach TV-Ausstrahlung auf der Set-Top-Box, dem Smartphone oder Tablet zum Abruf bereitstehen. Das HD-Senderangebot der ARD wird ebenfalls aktualisiert und mit zusätzlichen HD Sendern der ARD noch attraktiver gemacht: ARD alpha HD, Ta­gessschau24 HD, ONE HD und SR Fernsehen in HD sind in Kürze bei Vodafone/Kabeldeutschland verfügbar.

Der Beginn der Partnerschaft ist zugleich das gütliche Ende eines Rechtstreits: ARD und Vodafone befanden sich seit 2012 im Streit über die Bedingungen der Verbreitung der ARD-Programme im Kabelnetz. Die Frage, ob diese Verbreitung eine vertragliche Grundlage und insbesondere eine Vergütung erfordert, war Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Der Rechtsstreit wurde einvernehmlich beendet.

Vodafone Deutschland ist eines der führenden integrierten
Telekommunikationsunternehmen und zugleich der größte TV-Anbieter der Republik.
Mit seinen 14.000 Mitarbeitern liefert der Konzern Internet, Mobilfunk, Festnetz
und Fernsehen aus einer Hand. Als Gigabit Company treibt Vodafone den
Infrastruktur-Ausbau in Deutschland federführend voran: Mit immer schnelleren
Netzen ebnen die Düsseldorfer Deutschland den Weg in die Gigabit-Gesellschaft -
ob im Festnetz oder im Mobilfunk. Geschäftskunden bieten die Düsseldorfer ein
breites ICT-Portfolio: So vernetzt Vodafone Menschen und Maschinen, sichert
Firmen-Netzwerke sowie Kommunikation und speichert Daten für Firmen in der
deutschen Cloud. Rund 90 % aller DAX-Unternehmen und 15 von 16 Bundesländern
haben sich bereits für Vodafone entschieden. Mit 46 Millionen Mobilfunk-Karten,
6,5 Millionen Festnetz-Breitband-Kunden sowie zahlreichen digitalen Lösungen
erwirtschaftete Vodafone Deutschland im letzten Geschäftsjahr einen
Serviceumsatz von über 10 Milliarden Euro.

Vodafone Deutschland ist die größte Landesgesellschaft der Vodafone Gruppe,
einem der größten Telekommunikationskonzerne der Welt. Der Konzern betreibt
eigene Mobilfunk-Netze in 26 Ländern und unterhält Partnernetze in weiteren 49
Nationen. In 19 Ländern betreibt die Gruppe eigene Festnetz-Infrastrukturen.
Vodafone hat weltweit rund 529,1 Millionen Mobilfunk- und 19,3 Millionen
Festnetz-Kunden.

Weitere Informationen unter www.vodafone-deutschland.de 

Vodafone Kommunikation
+49 211 533-5500 
medien@vodafone.com

Vodafone GmbH. Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie hier:
vodafone.de/pflichtangaben
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