Ihre Chance für günstige Kfz-Versicherungsbeiträge: Sonderkündigungsrecht bei steigenden Beiträgen
Berlin/Teltow (ots)
Noch immer besteht für viele Autofahrer die Chance auf sinkende Kfz-Versicherungsbeiträge. So ergab eine aktuell von der Direct Line bei der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH in Auftrag gegebene, repräsentative Umfrage, dass bisher nur sechs Prozent der deutschen Autofahrer den Kündigungstichtag am 30. November 2011 zum Wechsel ihrer Kfz-Versicherung genutzt haben, um von günstigeren Beiträgen zu profitieren.
Der 30. November gilt jedes Jahr als Stichtag für viele Versicherungsnehmer in der Kfz-Versicherung für einen Wechsel, zu dem man seine Police kündigen und zum 01.01. des Folgejahres einen neuen Versicherungsvertrag abschließen kann. Doch Deutschland zeigte sich bislang wechselfaul. Laut einer repräsentativen Umfrage der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH im Auftrag der Direct Line Versicherung AG unter 1.005 deutschen Autofahrern haben in diesem Jahr nur sechs Prozent hiervon Gebrauch gemacht und ihre bisherige Kfz-Versicherung für einen Wechsel gekündigt.
Sonderkündigungsrecht bei Preissteigerungen:
Das Ergebnis verwundert sehr. Schließlich lohnt sich der Versicherungswechsel für viele Kunden aufgrund von Preissteigerungen wie selten in den Jahren zuvor. So gibt es in diesem Jahr enorme Preisunterschiede von bis zu 471 Prozent zwischen dem teuersten und günstigsten Anbieter von Kfz-Versicherungen. Dies belegt eine ebenfalls von Direct Line beauftragte, umfassende Marktstudie des Instituts für Versicherungswirtschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom November 2011 (www.directline.de/studie2011). Der durchschnittliche Preisunterschied zwischen dem günstigsten und teuersten Anbieter liegt laut dieser Studie bei stattlichen 1.357 Euro. In diesem Zusammenhang ist gut zu wissen, dass der 30. November bei einer Beitragserhöhung (Preissteigerung) in vielen Fällen als Kündigungsstichtag nicht gilt. Denn in diesem Fall hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht, das er innerhalb eines Monats nach Zugang der neuen Beitragsrechnung in Anspruch nehmen kann.
Sonderkündigungsrecht bei Preissenkungen:
In einigen Fällen besteht sogar bei einer Beitragssenkung ein Sonderkündigungsrecht. Hier gilt es genau auf die Berechnung des neuen Versicherungsbeitrages zu achten. Erhält ein Autofahrer aufgrund einer gestiegenen Schadenfreiheitsklasse einen höheren Rabatt und deswegen einen niedrigeren Beitrag, so besteht für ihn das Sonderkündigungsrecht, wenn eine Beitragserhöhung des Versicherers in der Beitragsrechnung versteckt ist. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Beitrag nicht im gleichen Verhältnis gesunken ist, wie sich der Rabatt verbessert hat.
Tipp:
Es lohnt sich also in jedem Fall, abzuwarten, wie hoch der Kfz-Versicherungsbeitrag im kommenden Jahr ausfallen wird und daraufhin einen Versicherungsvergleich vorzunehmen. Einige Versicherer informieren ihre Kunden erst im Laufe des Dezembers über die Beitragsgestaltung, so dass viele Versicherungsnehmer noch bis Januar nächsten Jahres von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können. Ein Versicherungsvergleich kann schnell und unkompliziert vorgenommen werden, zum Beispiel über Angebotsrechner im Internet.
Auf der Webseite von Direct Line können sich Verbraucher in weniger als 5 Minuten ganz einfach ein unverbindliches Angebot erstellen.
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