Kündigung verschlafen? Kein Problem!
Kündigung der Kfz-Versicherung
auch nach dem 30.11. noch möglich
Berlin (ots)
"Heute ist Stichtag", sagen sich viele und haken die Sache mit dem Versicherungswechsel erst einmal für ein Jahr ab. Wer glaubt, er habe nun endgültig den Termin zur Kündigung der eigenen Kfz-Versicherung verschlafen, kann sich beruhigt zurücklehnen. Eine Kündigung ist nämlich auch nach dem 30.11. noch möglich!
Zunächst ist es für Autobesitzer ratsam, das Ablaufdatum ihres bestehenden Versicherungsvertrages zu überprüfen. 30 Prozent aller Kfz-Versicherten haben eine einjährige Vertragslaufzeit, die sich nicht am Kalenderjahr orientiert, sondern am Tag, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Außerdem flattern auch im Dezember und Januar noch immer die Rechnungen ins Haus. Schon kleinste Veränderungen in der Tarifierung führen zum außerordentlichen Kündigungsrecht. "In den letzten Jahren häuften sich Anfragen von Kunden, die glaubten, den Kündigungstermin für Ihre Kfz-Versicherung verpasst zu haben. Sie können aber immer noch kündigen, sobald sie eine Mitteilung über eine Prämienerhöhung oder Änderung der Vertragsbedingungen - oft in Form einer neuen Beitragsrechnung erhalten haben", so Gabriel Fetzberger, Vorstand des Kfz-Direktversicherers Direct Line. Tariferhöhungen müssen nämlich einen Monat vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben werden. Innerhalb dieser vier Wochen kann man dann noch kündigen.
Zusätzliche Sonderkündigungsmöglichkeiten im Schadenfall oder beim Kauf eines neuen Autos bleiben außerdem in Kraft. Während der Autofahrer beim Neukauf sofort wechseln kann, muss im Schadenfall die Kündigung innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen Anerkennung bzw. Ablehnung der Leistungspflicht des Versicherers eingereicht werden. Wichtig in diesem Fall: Es gibt keine Rückzahlung der bereits gezahlten Jahresprämie!
Einen guten Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsmodalitäten bietet das Internet. Auf der Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) und des Bundes der Versicherten (www.bundderversicherten.de) sind alle relevanten Bedingungen nachzulesen. Direct Line rät dem Verbraucher allerdings, als erstes das Preis-Leistungsverhältnis der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und dann abzuwägen, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt.
Abdruck honorarfrei / Belegexemplar erbeten. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.directline.de
Ansprechpartner für die Presse: Betina Welter Direct Line Versicherung AG 0 33 28 / 44 93 53 betina.welter@directline.de
Charlotte von Kielmansegg, fischerAppelt Kommunikation, Berlin 030 / 72 61 46 - 729 directline@fischerAppelt.de
Original content of: Verti Versicherung AG, transmitted by news aktuell