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Kündigung verschlafen? Kein Problem!
Kündigung der Kfz-Versicherung auch nach dem 30.11. noch möglich

Berlin (ots)

"Heute ist Stichtag", sagen sich viele und haken
die Sache mit dem Versicherungswechsel erst einmal für ein Jahr ab.
Wer glaubt, er habe nun endgültig den Termin zur Kündigung der
eigenen Kfz-Versicherung verschlafen, kann sich beruhigt
zurücklehnen. Eine Kündigung ist nämlich auch nach dem 30.11. noch
möglich!
Zunächst ist es für Autobesitzer ratsam, das Ablaufdatum ihres
bestehenden Versicherungsvertrages zu überprüfen. 30 Prozent aller
Kfz-Versicherten haben eine einjährige Vertragslaufzeit, die sich
nicht am Kalenderjahr orientiert, sondern am Tag, an dem die
Versicherung abgeschlossen wurde. Außerdem flattern auch im Dezember
und Januar noch immer die Rechnungen ins Haus. Schon kleinste
Veränderungen in der Tarifierung führen zum außerordentlichen
Kündigungsrecht. "In den letzten Jahren häuften sich Anfragen von
Kunden, die glaubten, den Kündigungstermin für Ihre Kfz-Versicherung
verpasst zu haben. Sie können aber immer noch kündigen, sobald sie
eine Mitteilung über eine Prämienerhöhung oder Änderung der
Vertragsbedingungen - oft in Form einer neuen Beitragsrechnung
erhalten haben", so Gabriel Fetzberger, Vorstand des
Kfz-Direktversicherers Direct Line. Tariferhöhungen müssen nämlich
einen Monat vor dem Inkrafttreten bekannt gegeben werden. Innerhalb
dieser vier Wochen kann man dann noch kündigen.
Zusätzliche Sonderkündigungsmöglichkeiten im Schadenfall oder beim
Kauf eines neuen Autos bleiben außerdem in Kraft. Während der
Autofahrer beim Neukauf sofort wechseln kann, muss im Schadenfall die
Kündigung innerhalb von vier Wochen nach der schriftlichen
Anerkennung bzw. Ablehnung der Leistungspflicht des Versicherers
eingereicht werden. Wichtig in diesem Fall: Es gibt keine Rückzahlung
der bereits gezahlten Jahresprämie!
Einen guten Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen
Kündigungsmodalitäten bietet das Internet. Auf der Homepage des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de)
und des Bundes der Versicherten (www.bundderversicherten.de) sind
alle relevanten Bedingungen nachzulesen. Direct Line rät dem
Verbraucher allerdings, als erstes das Preis-Leistungsverhältnis der
verschiedenen Anbieter zu vergleichen und dann abzuwägen, ob sich ein
Wechsel wirklich lohnt.
Abdruck honorarfrei / Belegexemplar erbeten.
   Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.directline.de
Ansprechpartner für die Presse:
Betina Welter
Direct Line Versicherung AG
0 33 28 / 44 93 53 
betina.welter@directline.de
Charlotte von Kielmansegg,
fischerAppelt Kommunikation, Berlin
030 / 72 61 46 - 729 
directline@fischerAppelt.de

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