Aus zwei mach eins - die Doppelkarte wird einfach
Änderungen in der
Kfz-Versicherung für 2003
Berlin (ots)
Die bisherige Doppelkarte, die bei der Anmeldung eines Autos als Versicherungsnachweis galt, wird ab Januar 2003 durch eine einfache Bestätigungskarte ersetzt, die der Autofahrer zur Kfz-Zulassungsstelle mitbringen muss. Anstatt den zweiten Teil der Doppelkarte an den entsprechenden Versicherer zu schicken, teilt die Kfz-Zulassungsstelle der Versicherung künftig einfach elektronisch mit, wenn ein Fahrzeug angemeldet wurde. "Vereinfachungen dieser Art sind grundsätzlich begrüßenswert," erklärt Gabriel Fetzberger, Vorstand der Direct Line Versicherung AG, "doch sind uns diese Änderungen nicht weitreichend genug. Für den Autofahrer ändert sich nichts, er muss sich noch immer um einen Versicherungsnachweis für die Zulassung kümmern." Direct Line setzt sich dafür ein, dass eine elektronische Bestätigung seitens der Versicherung an die Zulassungsstelle möglich wird. Erst dann sei für den Autofahrer eine Entlastung garantiert und eine schnellere Anmeldung des Autos möglich, so Gabriel Fetzberger. Die alten Doppelkarten können nur noch für eine Übergangszeit bis zum 31. März verwendet werden.
Hilfe bei Unfällen im Ausland
In diesem Jahr wird es für Autofahrer, die im EU-Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, einfacher, ihre Schadenersatzansprüche beim ausländischen Versicherer geltend zu machen. Seit dem 01. Januar 2003 müssen laut der 4. EU-Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie alle europäischen Kfz-Versicherer für jedes EU-Land einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen. Während der Geschädigte früher oft in einer fremden Sprache monatelang mit der ausländischen Versicherung verhandeln musste, kann er sich nun im eigenen Land an den deutschsprachigen Beauftragten der jeweiligen ausländischen Versicherung wenden. Die Bearbeitungszeit eines Unfallschadens im Ausland durch den Regulierungsbeauftragten darf drei Monate nicht überschreiten. Beim Zentralruf der Autoversicherer kann man unter der Telefonnummer 0180-25026 die zuständigen Beauftragten für Deutschland erfragen.
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