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Wenn der Schein trügt
91 Prozent haben Bedenken beim Gebrauchtwagenkauf

Berlin (ots)

Nach einer repräsentativen Umfrage des
Kfz-Direktversicherers Direct Line haben 91 Prozent der Befragten
ernsthafte Zweifel daran, beim Kauf eines gebrauchten Autos ehrlich
beraten zu werden. Diese Bedenken sind nicht ganz unbegründet, da
immerhin jeder siebte schon einmal nachweislich beim
Gebrauchtwagenkauf betrogen wurde bzw. fast einem Betrugsversuch
aufgesessen wäre. Es ist also wichtig, mögliche Täuschungsmanöver und
Mängel am Wagen frühzeitig zu erkennen, um eine faire
Verhandlungsbasis zu haben.
Mängel sind auch für Laien erkennbar
Aber kann sich jemand, der kein Autoexperte ist, wirklich vor
Betrug beim Gebrauchtwagenkauf schützen? Mit welchen Tricks arbeiten
die Verkäufer? Was kann der Käufer selbst erkennen, was nicht? (Siehe
Schaukasten) Wer ein gebrauchtes Auto kauft, sollte sich auf jeden
Fall schon einmal einen fachkundigen Beistand aus Familie oder
Bekanntenkreis mitnehmen. Je erfahrener desto besser. ?Natürlich gibt
es für jedermann erkennbare Mängel am Wagen oder auch bei den
Verträgen, wenn man die Tricks nur kennt?, erläutert Betina Welter,
Leiterin Unternehmenskommunikation der Direct Line Versicherung AG.
TÜV-Check als letzte Sicherheit
Böse Überraschungen können vermieden werden, wenn man zum Beispiel
teures Zubehör vertraglich festhält. Wenn dies nicht geschieht, sind
die Teile bei der Abholung des Wagens oft abmontiert, die während der
Besichtigung noch eingebaut waren. Der Käufer hat kein Recht auf das
Zubehör, wenn es nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist. Des
weiteren werden abgefahrene Reifen gerne mit schwarzer Farbe
nachgedunkelt, damit sie wie neu aussehen. Diesem Trug kann man auf
die Schliche kommen, wenn man die Radkappen abnimmt und auf
Farbspritzer untersucht. ?Wer allerdings wirklich sicher gehen will,
dass der Wagen technisch in einwandfreiem Zustand ist, wird nicht
umhin kommen, beim TÜV oder einer Werkstatt des eigenen Vertrauens
von einem unabhängigen Sachverständigen einen Check durchführen zu
lassen?, so Betina Welter weiter. Es kommen dann lediglich
zusätzliche Kosten von ca. 35 Euro auf einen zu.
Gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung
Wenn nach dem Kauf des Gebrauchten Mängel entdeckt werden, dann
sollten diese sofort schriftlich beim Verkäufer, ob Händler oder
Privatperson, gemeldet werden. Laut Sachmängelhaftungsgesetz vom 1.
Januar 2002 haftet ein Händler zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen
mindestens ein Jahr, für Mängel, die bereits beim Autokauf vorlagen.
Ist der Verkäufer eine Privatperson, unterliegt er der
Sachmängelhaftung nicht. Bei auftretenden Mängeln muss dann der
Käufer einen möglichen Täuschungsversuch nachweisen. Gelingt ihm das,
muss der Verkäufer den Schaden auf seine Kosten beheben oder das Auto
zurücknehmen und die Kaufsumme zurückzahlen.
Achtung Kfz-Versicherung
Noch bevor es auf die Probefahrt geht, sollte die Frage nach dem
Versicherungsschutz geklärt sein. Wer zahlt einen selbst
verschuldeten Unfall des Käufers während der Probefahrt? Händler
müssen eine Versicherung für ihre Gebrauchten abgeschlossen haben.
Wird das Auto von einer Privatperson gekauft, haftet dessen
Versicherung. Für den Verkäufer ist es jedoch ratsam, sich vorher
darüber schriftlich zu einigen, wer bei einem Unfall zahlt. Der
Käufer könnte zum Beispiel die Selbstbeteiligung der
Kaskoversicherung übernehmen. ?Außerdem ist es von Vorteil, sich vor
dem Kauf über die Versicherungskosten der verschiedenen Wagentypen
und Modelle in der Kfz-Versicherung zu informieren?, rät Betina
Welter von Direct Line.
Abdruck honorarfrei / Belegexemplar erbeten.
Schaukasten: Tipps und Tricks beim Autokauf
1. Zustand des Wagens (für jeden erkennbar)
- Lackierungen (Rost überlackiert? Farbunterschiede, Farbspritzer nur
  bei Trockenheit oder Sonne begutachten.)
- Reifen, Felgen, Räder (Profiltiefe mindestens vier Millimeter. Sind
  die Reifen geschwärzt?)
- Lenkung (Im Stand lenken können, Spiel im Lenkrad beachten)
- Scheiben, Scheinwerfer, Scheibenwischer (Kein Steinschlag oder
  Kratzer auf der Windschutzscheibe. Ist das Scheibenwischergummi
  porös?)
- Unfallschäden (Verzogene Türen, Motorhaube, Kotflügel)
- Batterie (Mehrmals hintereinander Kaltstart mit eingeschaltetem
  Licht und Radio. Das muss die Batterie aushalten!)
- Nässe (Unter Fußmatten, im Kofferraum hinter Seitenverkleidung)
- Fahrersitz (Schonbezüge entfernen)
- Stoßdämpfer (Wagen darf nur einmal nachwippen, wenn runtergedrückt)
- Reserverad, Wagenheber und Radschraubenschlüssel gehören zum Auto!
2. Probefahrt
- Trockenes Wetter (Geräusche besser hörbar)
- Sofort nach Anlassen auf Kühlwasser-Temperatur Anzeige achten.
  Schnellt diese sofort hoch, wurde der Wagen vorher warm gefahren, 
  um Mängel zu verbergen.
- Falls eine Unterschrift für die Probefahrt verlangt wird, auf
  keinen Fall unterschreiben! Vielleicht ist das schon Ihr Vertrag?
3. Der Vertrag
- Fahrgestellnummer kontrollieren (Nach Probefahrt mit dem
  gewünschten Wagen wird sonst eine andere Fahrgestellnummer in den
  Vertrag eingesetzt. Holt man den Wagen später ab, bekommt man
  plötzlich ein schlechteres Modell.)
- Teures Zubehör in den Vertrag aufnehmen lassen, wird sonst gerne
  nachträglich ausgebaut.
- Vertragspartner sollte beim Händler die Firma sein, sonst keine
  Sachmängelhaftung. (Wenn der Händler eine Privatperson als
  Mittelsmann einsetzt, sofort hellhörig werden und nicht kaufen.)

Pressekontakt:

Betina Welter
Direct Line Versicherung AG
0 33 28 / 44 93 53
betina.welter@directline.de

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