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Kündigung verpasst? Kein Problem!
Kündigung der Kfz-Versicherung auch nach dem 30.11. noch möglich

Berlin (ots)

"Nun ist es vorbei", sagen sich viele und haken die
Sache mit dem Versicherungswechsel erst einmal für ein Jahr ab. Wer
glaubt, er habe nun endgültig den Termin zur Kündigung der eigenen
Kfz-Versicherung verschlafen, kann sich beruhigt zurücklehnen. Eine
Kündigung ist nämlich auch nach dem 30.11. noch möglich!
Die Vertragslaufzeit von ca. 80 Prozent aller Kfz-Verträgen endet
am 31.12.03. Demzufolge werden zu diesen Verträgen neue
Beitragsrechnungen verschickt. Auch im Dezember und Januar werden
noch immer Rechnungen der Versicherer zugestellt. Schon kleinste
Veränderungen, die eine Beitragserhöhung zur Folge haben, berechtigen
zur außerordentlichen Kündigung. "In den letzten Jahren häuften sich
Anfragen von Kunden, die glaubten, den einfachen Kündigungstermin für
ihre Kfz-Versicherung verpasst zu haben. Sie können aber immer noch
kündigen, sobald sie eine Mitteilung über eine Prämienerhöhung oder
Änderung der Vertragsbedingungen - oft in Form einer neuen
Beitragsrechnung - erhalten", so Betina Welter, Leiterin
Unternehmenskommunikation des Kfz-Versicherers Direct Line.
Tariferhöhungen müssen nämlich vier Wochen vor dem Inkrafttreten
bekannt gegeben werden. So kann man innerhalb eines Monates noch
kündigen.
Zusätzliche Sonderkündigungsmöglichkeiten im Schadenfall oder beim
Kauf eines neuen Autos bleiben natürlich außerdem in Kraft. Während
der Autofahrer beim Neukauf sofort wechseln kann, muss im Schadenfall
die Kündigung innerhalb von einem Monat nach der schriftlichen
Anerkennung bzw. Ablehnung der Leistungspflicht des Versicherers
eingereicht werden. Wichtig in diesem Fall: Die Jahresprämie muss
trotzdem vollständig gezahlt werden.
Einen guten Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen
Kündigungsmodalitäten bietet das Internet. Auf der Homepage des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de)
und des Bundes der Versicherten (www.bundderversicherten.de/
Verbraucher.htm) sind alle relevanten Bedingungen nachzulesen. Direct
Line rät dem Verbraucher allerdings, als erstes das Preis-
Leistungsverhältnis der verschiedenen Anbieter zu vergleichen und
dann abzuwägen, ob sich ein Wechsel wirklich lohnt.
Abdruck honorarfrei / Belegexemplar erbeten. Weitere Informationen
erhalten Sie unter http://www.directline.de

Pressekontakt:

Betina Welter
Direct Line Versicherung AG
0 33 28 / 44 93 53
betina.welter@directline.de

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