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Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis - dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise

Berlin (ots)

"Energieausweis nur 9,90 Euro": So oder ähnlich
bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen 
für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen 
Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre 
ausfüllen und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in 
ihrem Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand - 
allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis.
Der Energieausweis zum Dumpingpreis erweist sich oft als eine 
Mogelpackung. Wer hier geizt, kann eine böse Überraschung erleben. 
Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern 
von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. "Es werden Energieausweise 
angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der 
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig
sind. Der Eigentümer sollte die Qualität und die Gültigkeit des 
angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena 
empfiehlt den bedarfsorientierten Energieausweis", betont 
dena-Geschäftsführer Stephan Kohler.
Folgende Kriterien helfen Angebote zu beurteilen:
Modernisierungsempfehlungen: Dem Energieausweis müssen individuelle 
Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden - egal, ob er auf 
gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf 
beruht. Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die
Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen. Fehlen die 
Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig.  Eine Vereinbarung 
zwischen Eigentümer und Aussteller zum Ausschluss der Empfehlungen 
ist nicht zulässig.
Aufnahme der Gebäudedaten: Die Gebäudemaße und der 
Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den
Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der 
Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben 
plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein 
Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum 
gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grunde 
gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte 
den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der 
Richtigkeit der Daten versichern.
Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den 
Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise 
können die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes 
angemessen erfasst und die Modernisierungsempfehlungen präzise 
ermittelt werden. Je ausführlicher die Sanierungstipps und 
gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die 
Aussagekraft des Energieausweises.
Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei 
Verkauf und Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen 
verbindlich eingeführt. Weitere detaillierte Informationen dazu 
finden Verbraucher unter www.dena-energieausweis.de.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Christian Müller,
Chausseestraße 128a, 10115 Berlin, Tel: +49 (0)30 72 61 65-640, Fax:
+49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail: mueller@dena.de, Internet:
www.dena.de

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