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Wer braucht welchen Energieausweis und ab wann? - Energieeinsparverordnung tritt zum 1. Oktober 2007 in Kraft

Wer braucht welchen Energieausweis und ab wann? - Energieeinsparverordnung tritt zum 1. Oktober 2007 in Kraft
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Berlin (ots)

Zum 1. Oktober tritt die novellierte Energieeinsparverordnung 2007
(EnEV) in Kraft. Damit wird der bundesweit einheitliche 
Energieausweis verpflichtend bei Vermietung und Verkauf eingeführt. 
Durch eine Übergangsfrist haben Eigentümer genug Zeit den Ausweis 
ausstellen zu lassen. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bietet
unter der Internetadresse www.dena-energieausweis.de nützliche 
Hilfestellungen: Ein einfacher "Energieausweis-Check" sagt 
Gebäudeeigentümern, ob und ab wann sie einen Energieausweis vorlegen 
müssen und welche Anforderungen er erfüllen muss. Eine 
Expertendatenbank ermöglicht die Suche nach Ausweisausstellern vor 
Ort. Unverändert bleiben die Mindestanforderungen an die energetische
Qualität von Gebäuden, die bereits in der alten Verordnung festgelegt
wurden.
Der Energieausweis Schritt für Schritt
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen
Mietern oder Kaufinteressenten ab dem 1. Juli 2008 einen 
Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 
2009 - gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere 
Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung 
ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht.  Ab dann sollen auch öffentliche 
Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert werden, eine 
Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen in Gebäuden mit 
mehr als 1000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.
Der Energieausweis hilft bei Kauf, Bau oder Anmietung die 
Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Mieter oder Käufer 
können einfach ablesen, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten
rechnen müssen. Das schafft Markttransparenz und ermöglicht den 
Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Grundsätzlich haben Eigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei 
Varianten zu wählen: Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den 
rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen 
Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle -  
wie Fenster, Decken und Außenwände - sowie der Heizungsanlage und des
Energieträgers berücksichtigt. Dagegen beruht der Verbrauchsausweis 
auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis 
dieses Ausweistyps hängt somit stark vom individuellen 
Nutzerverhalten ab und ist daher meist weniger aussagekräftig.
"Die dena empfiehlt den Bedarfsausweis", betont 
dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. "Wer ein Auto kauft, will 
schließlich wissen, wie viel das Fahrzeug im Durchschnitt auf 100 
Kilometer benötigt und nicht, wie viel Kraftstoff bisher verbraucht 
wurde. Selbst ein Gebäude mit hohem Energiebedarf kann auf dem Papier
wie ein Sparmodell aussehen, wenn es nur wenig genutzt wird."
Egal, ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder 
dem rechnerischen Energiebedarf beruht - er muss individuelle 
Modernisierungsempfehlungen enthalten. Die dena empfiehlt, dass der 
Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und
Fenstern dazu vor Ort prüft.
Bei Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut, nicht grundlegend 
energetisch saniert  wurden und  weniger als fünf Wohneinheiten 
haben, ist der Bedarfsausweis zwingend vom Gesetzgeber 
vorgeschrieben. Wer sich jedoch bis zum 1. Oktober 2008 für einen 
Energieausweis entscheidet, hat noch die volle Wahlfreiheit zwischen 
beiden Ausweisvarianten.
Weitere Informationen zur neuen Energieeinsparverordnung finden 
Sie unter www.zukunft-haus.info und zum Energieausweis  unter 
www.dena-energieausweis.de

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Thomas Drinkuth, Chausseestraße
128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-685, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
drinkuth@dena.de, Internet: www.dena.de

Original content of: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), transmitted by news aktuell

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