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Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

Neue Pflichten für Vermieter und Hauseigentümer: Einsparpotenziale erschließen mit Energieausweis und erneuerbaren Energien

Berlin (ots)

Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und
Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energieausweis 
wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder 
verpachtet werden. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 
schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren
Energien zu gewinnen.
"Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 
helfen dabei, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu 
erschließen", sagt Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen 
Energie-Agentur GmbH (dena). "Rund 87 Prozent der von Haushalten 
insgesamt benötigten Endenergie entfallen auf die Erzeugung von 
Wärme. Hier kann am meisten gespart werden."
Vermietung, Verkauf und Verpachtung: Energieausweis für 
Wohngebäude
Bereits seit dem 1. Juli 2008 sind Eigentümer von Häusern, die vor
1965 gebaut wurden, zur Ausstellung und Vorlage eines 
Energieausweises an Miet- und Kaufinteressenten verpflichtet. Für 
alle anderen Wohngebäude tritt diese Regelung nun zum 1. Januar 2009 
in Kraft. Der Eigentümer muss den Energieausweis dem potenziellen 
Mieter oder Käufer auf Nachfrage vorlegen, zum Beispiel im Rahmen 
einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Der Energieausweis bewertet 
den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, mit welchen 
wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden 
kann. Für einen Hausbesitzer ist er deshalb eine wichtige 
Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser in die Modernisierung 
seines Gebäudes. Wer energetisch saniert, steigert nicht nur den Wert
seines Gebäudes, sondern macht es auch fit für die Zukunft.
Neubau: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Hausbesitzer müssen in Neubauten zukünftig einen Teil der Wärme 
aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dazu zählen unter anderem 
Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Alternativ 
können Hauseigentümer auch Maßnahmen ergreifen, die zu einer 
deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes führen. 
Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der 
Wärmeversorgung in Deutschland von derzeit 6,6 Prozent auf 14 Prozent
steigen. Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vom 1. 
Januar 2009 an neu errichtet werden. Maßgeblich ist das Datum des 
Einreichens des Bauantrags.
Weitere Informationen unter www.zukunft-haus.info und bei der 
kostenlosen Energie-Hotline 08000-736 734.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Olga Kahre (Energieausweis),
Christina Rocker (EEWärmeG), Chausseestraße 128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-641, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
presse@dena.de, Internet: www.dena.de

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