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EnEV 2009: Neue Regeln für Hausbesitzer und Bauherren
Energiebedarf von Gebäuden soll um 30 Prozent sinken

Berlin (ots)

Am 1. Oktober 2009 tritt die novellierte
Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Dann werden die 
Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die 
Modernisierung von Altbauten verschärft. Im Vergleich zu der noch 
gültigen EnEV 2007 soll der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser 
in Wohn- und Nichtwohngebäuden um durchschnittlich 30 Prozent sinken.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert über die 
wichtigsten Änderungen.
Für Bauherren und Eigentümer, die ihre Gebäude komplett oder 
teilweise sanieren oder neu bauen, gilt ab dem 1. Oktober 2009 
(Bedingung ist Bauantragstellung nach dem 1. Oktober 2009):
Neubauten: Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter 
Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent niedriger liegen als noch 
nach EnEV 2007 erforderlich. Dabei muss die Wärmedämmung der 
Gebäudehülle im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.
Altbauten: Werden größere bauliche Maßnahmen an der Gebäudehülle 
durchgeführt - wie das Dämmen der Wände oder der Austausch von 
Fenstern - müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren 
energetischen Wert erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann 
der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des
gesamten Gebäudes um 30 Prozent sinkt. Dafür müsste neben einer 
energieeffizienten Gebäudehülle eine moderne Heizungsanlage eingebaut
werden.
Folgende Neuregelungen und Übergangsfristen gelten für alle 
Eigentümer ab dem 1. Oktober 2009:
Nachtstromspeicherheizungen: In Wohngebäuden mit mindestens sechs 
Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 
Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. 
Ausnahme: Geräte, die nach 1990 eingebaut wurden, müssen erst 30 
Jahre nach Einbau ausgetauscht werden.
Dachdämmung: Bis Ende 2011 muss die oberste begehbare 
Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten.
Auch Eigentümer von älteren Gebäuden, die keine Modernisierung 
planen, müssen also teilweise ihre Gebäude energetisch aufbessern. 
"Diese energieeffizienten Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen 
sich oft bereits nach kurzer Zeit", so dena-Bereichsleiter Thomas 
Kwapich. "Wer energieeffizient saniert oder neu baut, profitiert 
derzeit von niedrigen Zinsen und attraktiven staatlichen 
Förderungen."
Ausführende Fachbetriebe müssen zukünftig nach Abschluss der 
Arbeiten eine schriftliche Unternehmererklärung an den 
Gebäudeeigentümer abgeben und damit nachweisen, dass sie die neue 
EnEV bei der Sanierung eingehalten haben. Ein Fachbetrieb, der die 
Erklärung nicht oder falsch abgibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit 
und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Weitere Informationen zur EnEV 2009 unter 
www.zukunft-haus.info/energieausweis und bei der kostenlosen 
Energie-Hotline: 08000 736 734.

Pressekontakt:

Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Axel Scheelhaase,
Chausseestraße 128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-740, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
scheelhaase@dena.de, Internet: www.dena.de

Original content of: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), transmitted by news aktuell

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