Tierschützer des WDSF erwirken Einstweilige Verfügung gegen Delfinarienbefürworter Rüdiger Hengl
Hagen (ots)
Das Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) hat vor dem Landgericht Heidelberg (AZ 5 O 44/17) am 15.03.2017 mit dem Antrag einer Einstweiligen Verfügung erwirkt, dass der Befürworter von Zoo-Delfinarien, Rüdiger Hengl aus Mering, sich nun verpflichtet hat, keine falschen Tatsachenbehauptungen über das WDSF zu verbreiten.
Rüdiger Hengl betreibt die eigene öffentliche Homepage "slides-only" u.a. auch mit intensiver Kritik am WDSF. In einem von der Rhein-Neckar-Zeitung veröffentlichten Leserbrief behauptete Hengl, dass das WDSF nur durch Lügen auffallen würde und er schrieb, dass der Deutsche Presserat mehrere Presseartikel des WDSF beanstandet hätte.
Der Richter des Landgericht Heidelberg wertete diese Unterstellungen in der Verhandlung als falsche Tatsachenbehauptungen, da sie nachgewiesen unzutreffend sind. Hengl musste sich nun verpflichten, diese Aussagen nicht mehr zu verbreiten. Bei Zuwiderhandlungen wurde eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro für das WDSF als Antragsteller der Einstweiligen Verfügung gegen Hengl festgesetzt.
Das WDSF mit seinem Geschäftsführer Jürgen Ortmüller bemängelte anlässlich der öffentlichen Sitzung vor dem Landgericht, dass Hengl als "eingefleischter Befürworter von Zoo-Delfinarien" das WDSF aufgrund der von Medien veröffentlichten Ergebnisse bei der Schließung von mehreren Delfinarien in Kooperation mit Tierschützern seit Jahren durch seine Kommentare auch in online-Beiträgen der Medien verunglimpfen würde.
Ortmüller: "Wir haben kein Problem mit persönlichen Meinungsäußerungen von Befürwortern der Gefangenschaftshaltung von Delfinen. Das entspricht demokratischen Grundsätzen in einem Land mit ausgeprägter Pressefreiheit. Wenn jedoch falsche Tatsachenbehauptungen in die Welt gesetzt werden, müssen wir uns wehren."
Hengl fragte den Richter bei der Verhandlung abschließend was er denn nun machen soll, da das WDSF ihn auf der WDSF-Facebookseite gesperrt hätte und er daher dort keine Kommentare mehr abgeben könne. Richter Albrecht antwortete, dass er für Rechtsberatung nicht zuständig sei und Hengl sich mit Fragen an seine Rechtsanwältin wenden soll.
WDSF-Homepage zum Thema: www.wdsf.eu/aktionen/ruediger-hengl-susanne-gugeler-meeresakrobaten
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