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SoVD: Mindestlohn ist Voraussetzung für Erwerbstätigenzuschuss

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Die Einführung eines Erwerbstätigenzuschusses für Hartz 
IV-Aufstocker macht nur Sinn, wenn gleichzeitig Mindestlöhne 
eingeführt werden.
Nur so kann gegen die Fehlentwicklung vorgegangen werden, dass 
Arbeitgeber Hartz IV ausnutzen, um Arbeitnehmern Dumpinglöhne zu 
zahlen und sie auf das ergänzende Arbeitslosengeld II zu verweisen. 
Diesem Lohndumping auf Kosten von Staat und  Steuerzahler muss ein 
Riegel vorgeschoben werden.
Solange es keinen Mindestlohn gibt, bleibt für Arbeitgeber auch 
bei einem Erwerbstätigenzuschuss der Anreiz, nur einen Dumpinglohn zu
zahlen. Die Solidargemeinschaft müsste weiter für das Existenzminimum
von Geringverdienern aufkommen. Die Einführung von Mindestlöhnen ist 
eine zwingende Voraussetzung für den Erwerbstätigenzuschuss.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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