Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD: Persönliches Budget fördert Selbstbestimmungsrecht Behinderter
Berlin (ots)
SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Ab dem 1. Januar 2008 gibt es für Menschen mit Behinderungen einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Mit dem Persönlichen Budget können behinderte Menschen die benötigten Hilfen selbst organisieren und selbst entscheiden, wen sie damit beauftragen. Behinderte Menschen werden damit Arbeitgeber statt Leistungsempfänger. Das Persönliche Budget bietet die Chance, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Im Rahmen des Persönlichen Budgets können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation sowie Leistungen der Eingliederungshilfe trägerübergreifend gebündelt werden.
Die Erfahrungen der dreieinhalbjährigen Erprobungsphase zeigen, dass 80 Prozent derjenigen, die das Persönliche Budget in Anspruch genommen haben, damit sehr zufrieden sind. Damit die neue Möglichkeit auch genutzt wird, muss das Persönliche Budget noch bekannter werden. Sowohl bei den behinderten Menschen als auch bei den Sachbearbeitern der Leistungsträger besteht noch Informationsbedarf. Hier muss noch intensiver informiert und Personal geschult werden. Auch das Beratungsangebot muss ausgebaut werden.
Es gilt nun, die Chancen des Persönlichen Budgets zu nutzen! Um eine wirkungsvolle Umsetzung des Persönlichen Budgets zu gewährleisten, muss die Bereitschaft der verschiedenen Behörden zu einer trägerübergreifenden Zusammenarbeit noch verbessert werden.
Das Persönliche Budget darf nicht dazu missbraucht werden, Kosten einzusparen. Die Kostensätze müssen so bemessen sein, dass der Budgetnehmer Leistungen zu ortsüblichen Tarifen und in der nötigen Qualität einkaufen kann. Es darf kein Preisdumping durch zu niedrige Kostensätze geben.
V.i.S.d.P. Dorothee Winden
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