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SoVD: Persönliches Budget fördert Selbstbestimmungsrecht Behinderter

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Ab dem 1. Januar 2008 gibt es für Menschen mit Behinderungen einen
Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Mit dem Persönlichen 
Budget können behinderte Menschen die benötigten Hilfen selbst 
organisieren und selbst entscheiden, wen sie damit beauftragen. 
Behinderte Menschen werden damit Arbeitgeber statt 
Leistungsempfänger. Das Persönliche Budget bietet die Chance, ein 
möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Im 
Rahmen des Persönlichen Budgets können Leistungen zur Teilhabe am 
Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation sowie Leistungen der 
Eingliederungshilfe trägerübergreifend gebündelt werden.
Die Erfahrungen der dreieinhalbjährigen Erprobungsphase zeigen, 
dass 80 Prozent derjenigen, die das Persönliche Budget in Anspruch 
genommen haben, damit sehr zufrieden sind. Damit die neue Möglichkeit
auch genutzt wird, muss das Persönliche Budget noch bekannter werden.
Sowohl bei den behinderten Menschen als auch bei den Sachbearbeitern 
der Leistungsträger besteht noch Informationsbedarf. Hier muss noch 
intensiver informiert und Personal geschult werden. Auch das 
Beratungsangebot muss ausgebaut werden.
Es gilt nun, die Chancen des Persönlichen Budgets zu nutzen! Um 
eine  wirkungsvolle Umsetzung des Persönlichen Budgets zu 
gewährleisten,
muss die Bereitschaft der verschiedenen Behörden zu einer 
trägerübergreifenden Zusammenarbeit noch verbessert werden.
Das Persönliche Budget darf nicht dazu missbraucht werden, Kosten 
einzusparen. Die Kostensätze müssen so bemessen sein, dass der 
Budgetnehmer Leistungen zu ortsüblichen Tarifen und in der nötigen 
Qualität einkaufen kann. Es darf kein  Preisdumping durch zu niedrige
Kostensätze geben.
V.i.S.d.P. Dorothee Winden

Pressekontakt:

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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