Sozialverband Deutschland (SoVD)
SoVD-Vorschlag für Inflationsschutzklausel berücksichtigt Interessen von Rentnern und Beitragszahlern
Berlin (ots)
Zum Kabinettsbeschluss zur Rentenanpassung erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:
Die geringfügige zusätzliche Rentenerhöhung, die Rentner 2008 und 2009 erhalten, wird bereits in den Jahren 2012 und 2013 "verrechnet". Von einer echten Teilhabe am Wirtschaftsaufschwung kann da nicht die Rede sein. Immerhin ist das Bemühen der Bundesregierung erkennbar.
Die Kaufkraft der Rentner ist - allein aufgrund der Inflationsrate - seit 2003 um 6,5 Prozent gesunken. Der tatsächliche Kaufkraftverlust ist allerdings höher. Da den Berechnungen der Inflationsrate durchschnittliche Konsumausgaben zugrunde liegen, werden z. B. höhere Gesundheitsausgaben von Rentnern nicht abgebildet. Allein bei Lebensmitteln, die einen relativ hohen Anteil an den Ausgaben eines Rentnerhaushalts ausmachen, betrug die Inflationsrate im vergangenen Jahr 9,6 Prozent. Die außerplanmäßige Rentenerhöhung von 1,1 Prozent und die für 2011 und 2012 prognostizierten geringen Rentenanpassungen von 0,3 und 0,7 Prozent gleichen den Kaufkraftverlust nicht annähernd aus.
Der SoVD hat von Anfang an kritisiert, dass die Aussetzung des Riesterfaktors für zwei Jahre bei weitem nicht ausreicht. Der schleichende, inflationsbedingte Verfall der Renten muss aufgehalten werden. Der SoVD fordert, die lohnorientierte Rentenanpassung um eine Inflationsschutzklausel zu ergänzen. Die Inflationsschutzklausel sorgt dafür, dass die Rentenerhöhung mindestens in Höhe der Inflationsrate des Vorjahres erfolgt. Die Rentner müssen auf Dauer wieder mehr im Portemonnaie haben.
Das SoVD-Modell der Inflationsschutzklausel ist so ausgestaltet, dass sie einen sozial gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Rentner und den Interessen der Beitragszahler herstellt: Für den Fall, dass die Bruttolohnentwicklung unterhalb der Inflationsrate liegt, erfolgt kein Inflationsausgleich, weil dann auch die Arbeitnehmer Reallohnverluste haben.
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