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Hartz IV-Sätze für Minderjährige sind verordnete Kinderarmut

Berlin (ots)

Zur Verhandlung der Hartz IV-Regelsätze für
Minderjährige vor dem Bundesverfassungsgericht erklärt SoVD-Präsident
Adolf Bauer:
Für etwa 1,7 Millionen Kinder geht es heute um die Frage, ob ihr 
Leben durch politische Willkür unnötig erschwert wird. Das 
Bundesverfassungsgericht verhandelt darüber, ob die derzeitigen Hartz
IV-Leistungen den tatsächlichen Bedarf abdecken.
Der SoVD fordert, dass dieses Thema schon jetzt in die 
Koalitionsvereinbarungen getragen werden muss. Wer Familien 
unterstützen möchte, sollte bei denen anfangen, die tatsächlich 
hilfebedürftig sind. Es muss sichergestellt werden, dass 
Minderjährige genug zum Leben haben.
Die derzeit geltenden Regelsätze zwischen 215 und 250 Euro für 
Kinder unter 14 Jahren wurden lediglich durch einen pauschalen 
Abschlag auf die Hartz IV-Beträge für Erwachsene festgelegt. Das 
Bundessozialgericht (BSG) und das Hessische Landesozialgericht sind 
zu der Auffassung gekommen, dass dies verfassungswidrig ist. Sie 
haben nicht ohne Grund das Bundesverfassungsgericht angerufen. Die 
derzeitigen Hartz IV-Sätze für Minderjährige sind verordnete 
Kinderarmut.
Der SoVD fordert die künftigen Koalitionspartner auf, nicht durch 
Steuerentlastungen privilegierter Familien eine größere Kluft 
zwischen arme und reiche Kinder zu treiben. Der Hartz IV-Satz darf 
nicht länger vom Bedarf Erwachsener abgeleitet werden, sondern muss 
eigenständig ermittelt werden. Die Hartz IV-Leistungen für Kinder 
sind entgegen der aktuellen Erklärung des Bundesarbeitsministeriums 
aus Sicht des SoVD keinesfalls "ausreichend".
Auch bei Hartz IV muss es künftig verstärkt individuelle Hilfen 
geben. Union und FDP müssen dafür sorgen, dass in der Familienpolitik
die Bekämpfung von Armut Vorrang hat.
V.i.S.d.P.: Veronica Sina

Pressekontakt:

Kontakt:
Veronica Sina
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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