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Neuer GEZ-Beitrag: Ungerechtigkeiten bestehen fort

Berlin (ots)

Anlässlich der Änderungen im Rundfunkgebührenrecht erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Zwar haben sich die Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio offenbar darauf verständigt, Bewohner von Pflegeheimen künftig doch nicht einzeln zur Kasse zu bitten. Doch die sozialen Härten bleiben nach wie vor bestehen. Hier ist nur in Teilen eine Ungerechtigkeit zurückgenommen worden, deren gesetzliche Korrektur noch zeitnah folgen muss. Für die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen bedeutet der neue GEZ-Rundfunkbeitrag jedoch weiterhin eine deutliche Verschlechterung.

Bisher waren sie von den Gebühren befreit - als Ausgleich für ihre Behinderung. Jetzt soll der seit Jahren bewährte, behinderungsspezifische Nachteilsausgleich wegfallen. Der SoVD lehnt die Abschaffung des Nachteilsausgleiches zulasten behinderter Menschen ab und fordert, weiterhin alle behinderten Menschen vom Rundfunkbeitrag zu befreien.

V.i.S.d.P.: Veronica Sina

Pressekontakt:

Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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