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Sozialverband Deutschland (SoVD)

SoVD begrüßt Erhalt der Rundfunkgebühren-Befreiung für Behinderte

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Wir begrüßen,
dass die Rundfunkgebührenbefreiung für behinderte Menschen in vollem
Umfang erhalten bleibt. Sie gilt auch künftig unabhängig vom
Einkommen des Behinderten. Dies ist ein weiser Beschluss der
Ministerpräsidentenkonferenz. Der Sozialverband Deutschland hat sich
dafür eingesetzt, dass es bei der Rundfunkgebührenbefreiung bleibt,
denn sie ist ein Nachteilsausgleich für die Behinderung. Es wäre es
nicht vertretbar gewesen, blinde oder hörgeschädigte Menschen für
Programme zur Kasse zu bitten, die sie nur eingeschränkt wahrnehmen
können. Wir freuen uns, dass die Proteste der Sozial- und
Behindertenverbände erfolgreich waren. Die Befreiung von
Rundfunkgebühren gilt für behinderte Menschen mit einem Grad der
Behinderung (GdB) von mindestens 80 Prozent, die nicht ständig an
öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, für blinde oder
sehbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 Prozent allein
wegen der Sehbehinderung sowie für Hörgeschädigte mit einem GdB von
wenigstens 50 Prozent. Wir fordern die Rundfunkanstalten auf, sich
noch stärker zu bemühen, behinderten Menschen ihre Programme z. B.
durch Untertitelung oder Gebärdendolmetscher zugänglich zu machen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
ots-Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=43645

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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