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SoVD: Merkel muss Bekenntnis zur Solidarität mit Schwachen einlösen

Berlin (ots)

Zur Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela
Merkel und den ersten Kabinettsbeschlüssen erklärt SoVD-Präsident 
Adolf Bauer:
Wir begrüßen das Bekenntnis von Bundeskanzlerin Angela Merkel, 
dass sich Schwache weiterhin auf die Hilfe der Solidargemeinschaft 
verlassen können. Wir werden die Bundeskanzlerin beim Wort nehmen. 
Wir erwarten, dass Angela Merkel dieses Bekenntnis auch einlöst. Dies
gilt für die Belastungen, die Kleinrentnern durch Dauer-Nullrunden 
und die Mehrwertsteuererhöhung aufgebürdet werden ebenso wie für das 
Antidiskriminierungsgesetz. Wenn die EU-Richtlinien wie von Merkel 
angekündigt 1:1 umgesetzt werden, werden ältere und behinderte 
Menschen nicht vor Diskriminierung geschützt. Dies ist ein 
Widerspruch zum heutigen Bekenntnis für die Schwachen. Wir setzen 
daher auf ein Umdenken.
Bei der angekündigten Begrenzung der Bundeszuschüsse zur Renten-, 
Kranken- und Arbeitslosenversicherung darf es nicht bleiben. Denn 
dies birgt die Gefahr weiterer Rentenkürzungen und 
Leistungseinschnitte. Versicherungsfremde Leistungen müssen in vollem
Umfang durch den steuerfinanzierten Bundeszuschuss abgedeckt werden.
Wir werden die neue Bundesregierung an ihren Taten messen. Wir 
begrüßen ausdrücklich den Kabinettsbeschluss zur Angleichung des 
Arbeitslosengeldes II in Ost- und Westdeutschland. Dies hatte der 
SoVD wiederholt gefordert. Dies ist ein positives Signal.
Die Verlängerung der 58er-Regelung, die Arbeitslosen über 58 
Jahren den Bezug von Arbeitslosengeld II bis zur abschlagsfreien 
Verrentung ermöglicht, ist zweischneidig und nicht ausreichend. Ohne 
die Verlängerung der 58er-Regelung hätte die Bundesagentur für Arbeit
ältere Arbeitslose ab Januar 2006 gegen ihren Willen mit Abschlägen 
in Rente schicken können. Dies hätte für die Betroffenen zu schweren 
Einbußen geführt. Insofern ist die Verlängerung der 58er-Regelung 
positiv. Allerdings wird das Problem nur um zwei Jahre verschoben. 
Wir fordern die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass nach dem 
geplanten Auslaufen der 58er-Regelung Ende 2007 eine Zwangsverrentung
mit Abschlägen ausgeschlossen wird.
Nach der 58er-Regelung muss ein älterer Arbeitsloser nicht mehr 
für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und hat auch keinen 
Vermittlungsanspruch mehr. Die Regelung darf nicht dazu führen, dass 
ältere Arbeitslose zu hoffnungslosen Fällen abgestempelt werden. Wir 
fordern die Bundesagentur für Arbeit auf, alle Möglichkeiten 
auszuschöpfen, ältere Arbeitnehmer wieder in den ersten Arbeitsmarkt 
zu vermitteln. Ziel muss die Eingliederung älterer Beschäftigter in 
den Arbeitsmarkt sein, nicht die Ausgliederung. Hier ist auch ein 
Umdenken der Arbeitgeber nötig.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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