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SoVD: Der Nachholfaktor ist verfassungsrechtlich bedenklich

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Mit dem Gesetz gegen Rentenkürzungen will Sozialminister 
Müntefering einen handwerklichen Fehler ausbügeln und verhindern, 
dass die Ein-Euro-Jobs indirekt zu sinkenden Renten führen. Diese 
Absurdität hatte der Sozialverband Deutschland in der Vergangenheit 
kritisiert und eine Korrektur angemahnt.
Es muss aber sichergestellt werden, dass die Ein-Euro-Jobs 
grundsätzlich aus der
- für die Rentenberechnung relevanten - Lohnentwicklung 
herausgerechnet werden. Sonst wäre nämlich nur ausgeschlossen, dass 
sich die Ein-Euro-Jobs im Falle einer sinkenden Lohnentwicklung 
rentenmindernd auswirken. Es muss aber auch gewährleistet sein, dass 
im Falle einer positiven Lohnentwicklung die Ein-Euro-Jobs nicht in 
die Lohnsumme einfließen und dann doch zu einer Rentenkürzung führen.
Die unerwünschte Nebenwirkung der Ein-Euro-Jobs auf die Renten kann 
nur erreicht werden, wenn die Ein-Euro-Jobs grundsätzlich aus der 
Lohnentwicklung herausgerechnet werden.
Mit der Einführung eines Nachholfaktors im Zuge der Rentenreform 
2007 wird das  Gesetz gegen Rentenkürzungen konterkariert. Der 
Nachholfaktor würde dazu führen, dass ausgefallene Rentenkürzungen 
nachgeholt werden, wenn aufgrund steigender Löhne auch die Renten 
wieder steigen müssten. Für die Rentnerinnen und Rentner drohen durch
den Nachholfaktor dauerhafte Nullrunden. Der damit verbundene 
Kaufkraftverlust wäre dramatisch. Dies ist nach den erheblichen 
Belastungen, die den Rentnern in den vergangenen Jahren aufgebürdet
wurden, unzumutbar.
Der Nachholfaktor ist außerdem verfassungsrechtlich bedenklich. 
Wir verweisen auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 31. 
Juli 2002, wonach Art. 14 GG (Eigentumsschutz) verletzt ist, wenn 
Rentenanpassungen trotz steigender Löhne dauerhaft unter der 
Inflationsrate liegen.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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