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Gemeinsame Pressemitteilung von Sozialverband Deutschland (SoVD) und Sozialverband VdK Deutschland
SoVD und VdK bereiten gemeinsame Verfassungsklage vor

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts über
Musterklagen gegen den vollen Krankenversicherungsbeitrag erklären 
SoVD-Präsident Adolf Bauer und VdK-Präsident Walter Hirrlinger:
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat heute die Belastung 
von Betriebsrenten mit dem vollen Krankenversicherungsbeitrag erneut 
für rechtens erklärt. Der Sozialverband  Deutschland (SoVD) und der 
Sozialverband VdK Deutschland werden gemeinsam Verfassungsbeschwerde 
gegen den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebrenten 
einlegen.  Bei vier der heute verhandelten neun Revisionen handelt es
sich um Musterklagen von SoVD-Mitgliedern, drei weitere sind 
Musterklagen von VdK-Mitgliedern. Die Vertretung der Kläger vor dem 
Verfassungsgericht wird Prof. Dr. Friedhelm Hase übernehmen. Ziel der
beiden Verbände ist, die Sonderbelastung der Betriebsrentner durch 
die Verfassungsbeschwerde zu kippen.
Die beiden Verbände sehen in der Regelung einen Verstoß gegen Art.
2  Abs. 1 Grundgesetz. Ein Krankenkassenbeitrag auf Versorgungsbezüge
wird erst seit 1983 erhoben, um Betriebsrentner beitragsrechtlich 
genauso zu belasten wie Bezieher einer gesetzlichen Rente. Mit der 
Neuregelung werden sie nun doppelt zur Kasse gebeten. Zudem wird der 
Vertrauensschutz verletzt, da rückwirkend in Vereinbarungen 
eingegriffen wird.
Außerdem verstößt die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz. Wer
eine Betriebsrente erhält, wird jetzt höher belastet als derjenige, 
der dasselbe Gesamteinkommen allein aus einer gesetzlichen Rente 
bezieht. Die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf 
Betriebsrenten führt zu einer Kürzung der monatlichen Betriebsrenten 
von durchschnittlich sieben Prozent. Den Krankenkassen fließen durch 
das Sonderopfer der Betriebsrentner jährlich rund zwei Milliarden 
Euro zusätzlich zu.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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