Sozialverband Deutschland (SoVD)
Gemeinsame Pressemitteilung
von Sozialverband Deutschland (SoVD) und Sozialverband VdK Deutschland
SoVD und VdK bereiten gemeinsame Verfassungsklage vor
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Bundessozialgerichts über Musterklagen gegen den vollen Krankenversicherungsbeitrag erklären SoVD-Präsident Adolf Bauer und VdK-Präsident Walter Hirrlinger:
Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat heute die Belastung von Betriebsrenten mit dem vollen Krankenversicherungsbeitrag erneut für rechtens erklärt. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK Deutschland werden gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen den vollen Krankenversicherungsbeitrag auf Betriebrenten einlegen. Bei vier der heute verhandelten neun Revisionen handelt es sich um Musterklagen von SoVD-Mitgliedern, drei weitere sind Musterklagen von VdK-Mitgliedern. Die Vertretung der Kläger vor dem Verfassungsgericht wird Prof. Dr. Friedhelm Hase übernehmen. Ziel der beiden Verbände ist, die Sonderbelastung der Betriebsrentner durch die Verfassungsbeschwerde zu kippen.
Die beiden Verbände sehen in der Regelung einen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz. Ein Krankenkassenbeitrag auf Versorgungsbezüge wird erst seit 1983 erhoben, um Betriebsrentner beitragsrechtlich genauso zu belasten wie Bezieher einer gesetzlichen Rente. Mit der Neuregelung werden sie nun doppelt zur Kasse gebeten. Zudem wird der Vertrauensschutz verletzt, da rückwirkend in Vereinbarungen eingegriffen wird.
Außerdem verstößt die Regelung gegen den Gleichheitsgrundsatz. Wer eine Betriebsrente erhält, wird jetzt höher belastet als derjenige, der dasselbe Gesamteinkommen allein aus einer gesetzlichen Rente bezieht. Die Erhebung des vollen Krankenkassenbeitrags auf Betriebsrenten führt zu einer Kürzung der monatlichen Betriebsrenten von durchschnittlich sieben Prozent. Den Krankenkassen fließen durch das Sonderopfer der Betriebsrentner jährlich rund zwei Milliarden Euro zusätzlich zu.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden
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