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SoVD kritisiert Aufweichung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Berlin (ots)

SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:
Wir kritisieren, dass die Große Koalition eine zentrale Regelung 
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu Lasten der 
Betroffenen verändert hat.
Nach dem ursprünglichen Entwurf sollten Betroffene bei einer Klage
Tatsachen glaubhaft machen, die eine Diskriminierung vermuten lassen.
Nach der neuen Fassung müssen die Betroffenen solche Tatsachen 
beweisen. Damit wird es  deutlich schwerer, gegen eine 
Diskriminierung vorzugehen.
Durch die verschiedenen Änderungen in letzter Minute bleibt das 
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hinter den EU-Richtlinien zurück. 
Die EU-Richtlinien werden damit nur unzureichend umgesetzt.
Wir warnen mit Nachdruck davor, dass mit der Aufweichung des AGG 
der seit langem bestehende Diskriminierungsschutz für Männer und 
Frauen im Arbeitsrecht verschlechtert wird. Denn die 
Beweislastregelung des § 611a BGB wird durch die Regelungen des § 22 
AGG ersetzt. Das bedeutet, dass der Nachweis einer 
geschlechtsspezifischen Diskriminierung am Arbeitsplatz künftig 
erschwert wird. Dies verstößt gegen den europäischen Rechtsgrundsatz,
dass bereits bestehender nationaler Diskriminierungsschutz nicht 
verschlechtert werden darf.
Wir fordern die Große Koalition auf, zur ursprünglichen 
Formulierung bei der Beweislastregelung zurückzukehren. Die 
Aufweichung des AGG darf nicht dazu führen, dass der 
geschlechtsspezifische Diskriminierungsschutz am Arbeitsplatz  
ausgehöhlt wird.
Grundsätzlich zu begrüßen ist, dass der Gesetzentwurf auch 
behinderte und alte Menschen vor Diskriminierung schützen soll.
V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Kontakt:

Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de

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