Deutscher Behindertenrat (DBR)
DBR: Gemeinsame Kampagne gegen Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen erfolgreich - Arbeitslosigkeit um 24 Prozent gesenkt
Berlin (ots)
Der Deutsche Behindertenrat (DBR), der als Aktionsbündnis die Interessen der chronisch kranken und behinderten Menschen vertritt, hat die Kampagne 50.000 JOBS FÜR SCHWERBEHINDERTE im Rahmen des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter als erfolgreich und richtungsweisend bezeichnet. Brigitte Pathe, die Vorsitzende des Sprecherrates des DBR stellte unter Berücksichtigung der jüngsten Arbeitsmarktdaten der Bundesanstalt für Arbeit für Oktober 2002 fest, dass das Ziel der Kampagne, die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen von Oktober 1999 bis Oktober 2002 um mindestens 25 % zu senken, nahezu erreicht sei.
Nach dem heute vorgelegten Arbeitsmarktbericht der Bundesanstalt ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen von 189.766 im Oktober 1999 auf nunmehr 144.292 im Oktober dieses Jahres zurückgegangen.
Mit dem Abbau der Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen um 45.474 seien die Erwartungen der Behindertenorganisationen in die Kampagne erfüllt, so Brigitte Pathe. Die Sprecherratsvorsitzende führte weiter aus: "Die gemeinsamen Anstrengungen und Aktivitäten aller Beteiligten haben dazu beigetragen, dass es gegen den Trend einer gestiegenen allgemeinen Arbeitslosigkeit gelungen ist, die Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen in erheblichem Umfang abzubauen."
Die Sprecherin des DBR betonte in diesem Zusammenhang erneut die "große Bedeutung" der beruflichen Integration gerade für behinderte und schwerbehinderte Menschen. Daher dürfe es bei den Bemühungen trotz der positiven Entwicklung keinen Stillstand geben. Der DBR werde nun die vorgelegten Daten eingehend analysieren und halte es auch in der neuen Legislaturperiode für unverzichtbar, die Kampagne mit erweiterter Zielsetzung fortzuführen und die gemeinsamen Anstrengungen abermals zu verstärken. Der DBR appelliere insoweit insbesondere an die Arbeitgeber und die Träger der beruflichen Rehabilitation, die neuen Instrumente des Sozialgesetzbuchs REHABILITATION (SGB IX) umfassend zu nutzen.
V.i.S.d.P.: Hans-Jürgen Leutloff
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