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Deutscher Behindertenrat (DBR)

DBR: UN-Konvention muss Handlungsfähigkeit aller behinderten Menschen anerkennen

Berlin (ots)

Der Deutsche Behindertenrat begrüßt, dass die
Verhandlungen zur UN-Menschenrechtskonvention für behinderte Menschen
zügig vorankommen. Damit besteht die Aussicht, dass die Konvention 
noch in diesem Jahr fertig gestellt und dann von der 61. 
UN-Generalversammlung verabschiedet werden könnte. Die UN-"Konvention
zum Schutz und zur Förderung der Rechte und der Würde von Menschen 
mit Behinderungen" ist für die Unterzeichnerstaaten rechtlich 
bindend. "Das ist eine große Chance, dass die Menschenrechte und 
Freiheitsrechte behinderter Menschen weltweit anerkannt werden", 
erklärt die Vorsitzende des Sprecherrats des Deutschen 
Behindertenrates (DBR), Brigitte Setzer-Pathe. "Wichtige Forderungen 
sind jedoch noch unerfüllt."
Der DBR fordert, dass bei der abschließenden Verhandlungsrunde im 
August das Recht auf gleichberechtigte Anerkennung vor dem Gesetz in 
der Konvention verankert wird. "Es muss sichergestellt werden, dass 
die rechtliche Handlungsfähigkeit aller behinderten Frauen und Männer
anerkannt und Entmündigung als letztes Mittel verhindert wird", 
fordert die Sprecherratsvorsitzende Brigitte Setzer-Pathe. 
Andernfalls würde eine Gruppe behinderter Menschen aus dem 
Wirkungskreis der Konvention ausgeschlossen. "Das ist für den DBR 
nicht akzeptabel."
Auch die Entwicklung eines effektiven Überwachungssystems bleibt 
ein weiteres zentrales Anliegen, damit die Konvention auch 
eingehalten wird. Es reicht nicht, wenn bestehende Monitoring-Systeme
die Überwachung der Konvention behinderter Menschen mit übernehmen, 
wie von den USA, Russland, China und Australien gewünscht. "Die 
Monitoring Komitees anderer Menschenrechtsvereinbarungen sind schon 
jetzt überlastet und es fehlt ihnen an Sachverstand zum Thema 
Behinderung", kritisiert Brigitte Setzer-Pathe. "Wir brauchen ein 
Überwachungssystem, das aus den Fehlern der bestehenden Systeme 
gelernt hat und das vor allem behinderte Expertinnen und Experten mit
der entsprechenden Sachkenntnis einbezieht."
Als Erfolg wertet der DBR die Fortschritte, die während der 7. 
Verhandlungsrunde bei der Verankerung der Rechte behinderter Frauen 
in der UN-Konvention gemacht wurden. Dr. Sigrid Arnade, Mitglied im 
Arbeitsausschuss des DBR und eine Vertreterin des DBR in New York: 
"Unsere Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt. Die mehrfache 
Diskriminierung behinderter Frauen wird in der Konvention anerkannt 
werden. Die Unterzeichnerstaaten werden sich zu konkreten Maßnahmen 
verpflichten, um der Benachteiligung behinderter Frauen 
entgegenzuwirken."
Der DBR erkennt ausdrücklich an, dass sich die deutsche 
Regierungsdelegation in New York besonders für die Belange 
behinderter Frauen eingesetzt hat und damit zu diesem Teilerfolg 
beigetragen hat.
V.i.S.d.P.  Dorothee Winden
Deutscher Behindertenrat (DBR) 
Sekretariat: 
Sozialverband Deutschland (SoVD)
Bundesverband
Stralauer Straße 63
10179 Berlin
Telefon: 030/72 62 22 120 
Telefax: 030/72 62 22 328
Pressestelle:
Tel. 030/72 62 22 123
E-Mail:  pressestelle@sovd.de
Internet: www.sovd.de

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