Wirtschaftsverband Deutscher Tanzschulunternehmen e.V.
Essens-Einladungen in der Fastenzeit - Absage notwendig?
Aktuelle Informationen aus dem Arbeitskreis Umgangsformen International(AUI)
Hamburg (ots)
Unabhängig von den althergebrachten kirchlichen Fastengeboten haben viel Menschen in den letzten Jahren den Begriff "fasten" für sich mit Leben gefüllt. Manche bezeichnen jegliche Art von Verzicht als "fasten", etwa eine Zeit lang ohne Internet oder Smartphone auszukommen. Andere verkneifen sich Alkohol, das Rauchen, Eis oder Schokolade, wieder andere lassen den Fernseher ausgeschaltet. In solchen Fällen wirft eine Einladung zum Essen während der 40tägigen Fastenzeit vor Ostern keine Fragen nach einer eventuell notwendigen Absage auf. Verlangt sich hingegen jemand strenges Fasten ab oder nutzt diese Jahreszeit beispielsweise zum Heilfasten, ist das anders. Oft kommen dann Bedenken auf, ob es nicht unhöflich sei, die Einladung anzunehmen und dann wenig oder gar nichts zu essen.
Ohne vorherige "Vorwarnung" wäre es das in der Tat. Es könnte die Gastgebenden gehörig unter Druck setzen, falls sie von den Einschränkungen beim Essen erst erfahren, wenn bereits alle Gäste am Tisch sitzen. Eine Einladung deswegen abzusagen, ist jedoch nicht zwingend notwendig. Wer dies dennoch möchte, verhält sich zuvorkommend, den Grund dafür anzugeben. Andernfalls ist es höflich, frühzeitig darauf hinzuweisen, dass bestimmte Speisen wegen des Fastens nicht gegessen werden können. Am besten direkt nach Erhalt einer schriftlichen Einladung beziehungsweise bei einer mündlichen sofort, wenn sie ausgesprochen wird. So haben die Einladenden genügend Zeit, sich darauf einzustellen und gegebenenfalls ihr Speisenangebot zu ändern.
Pressekontakt:
Inge Wolff, Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International
Telefon 49(0)175 7441118, inge.wolff.umgangsformen@t-online.de
Christian Götsch, Pressereferent Unternehmerverband der ADTV
Tanzschulen, Swinging World e.V.
49(0)40/500582-15,christian.goetsch@tanzen.de
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