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Abstand bleibt der neue Anstand - auch in Zeiten von "1G" bis "3G-plus"

Hamburg (ots)

Noch ist "1G" im offiziellen Bereich lediglich in der Diskussion und dient eher Findigen in der Gastronomie als "Aufmerksamkeits-Booster". Etwa mit der Bekanntgabe: "Ab heute gilt bei uns 1G", was bedeuten soll: "1 Glühwein pro Tag". Was die ernsthaften 2G- und 3G-Modelle angeht, haben sie bei aller Unterschiedlichkeit, unter anderem bei den Geltungsbereichen, doch Gemeinsames. So können sie zum Beispiel Lockerungen bei Kontakt-Begrenzungen, Abstands-Regeln und Masken-Pflicht erlauben.

Solche wegfallenden Beschränkungs-Gebote ermöglichen vieles, was oft mit "normalem" Alltag bezeichnet wird. Dass der Begriff "normal" wie so häufig auch hier äußerst ungeschickt gewählt ist, sei in diesem Zusammenhang deshalb erwähnt: Was für eine Person "normal" erscheint - etwa, zur Begrüßung wieder die Hand zu reichen, Bekannte mit "Bussi-Bussi" zu begrüßen, mit hunderten von Menschen zu feiern oder dort, wo ein Weihnachtsmarkt erlaubt ist, seine Atmosphäre inklusive Gedränge zu genießen - können andere als "völlig unnormal" empfinden.

Denn: Die "eine, für alle geltende Normalität" gibt es auch unabhängig von der Pandemie und Impfstatus ganz allgemein nicht. Der Grund: Was als "normal" betrachtet, bezeichnet oder empfunden wird, hängt zum Beispiel neben vielen gesellschaftlichen Übereinkünften oder Gepflogenheiten, gemeinschaftlich erworbenem Wissen oder kollektiven Gewohnheiten auch stark von individuellen Schwankungen und einzelnen Situationen ab.

Deshalb erfordert das Bemühen um einen wertschätzenden Umgang miteinander stets aufs Neue die selbstkritische Frage: "Ist das, was ich als 'normal' empfinde, auch für andere beziehungsweise mein momentanes Gegenüber 'normal' "? Da sich diese Frage naturgegeben kein Individuum selbst beantworten kann, ist der beste Tipp: Immer, wenn es möglich ist, nachfragen und Übereinkünfte treffen - gegebenenfalls mit einem Kompromiss -, falls die Interpretation der "Normalität" auseinanderklafft. Beispiel: bei Begrüßungsformen mit Körperkontakt.

In der Öffentlichkeit ist eine vergewissernde Frage, wie es anderen Menschen angenehm wäre, in den meisten Fällen nicht praktikabel. Dann ist es am besten, sich an diese Faustregel zu halten: Vorsichtshalber auch im Falle von geänderten Corona-Regeln für genügend Abstand sorgen. Besonders in Geschäften, die der Grundversorgung dienen, ist das wichtig, etwa in Supermärkten, Apotheken und Drogerien. Zumal dort - zumindest solange es für solche Läden weder G3- noch G2- Regeln gibt - sowieso nach wie vor Abstands-Regeln gelten.

Rücksichtnahme ist auch auf Roll- und Fahrtreppen angebracht, bei denen die alte Gepflogenheit: "rechts stehen, links gehen" von vielen immer noch als "Bedrohung" durch zu viel Nähe empfunden wird.

Pressekontakt:

Inge Wolff - Vorsitzende Arbeitskreis Umgangsformen International (AUI)
Präsidentin Bundesverband für AUI-Business-Knigge
Training und Coaching e. V. (BvKnigge)
Präsidentin Umgangsformen-Akademie Deutschlands e. V. (UAD)
Jenaer Straße 3, 33647 Bielefeld
Telefon: (01 75) 7 44 11 18

Karl-Werner Wiemers - Swinging World GmbH - Der Unternehmerverband
der Tanzschulen
Weidestraße 120 b, 22083 Hamburg
Telefon: (0 40) 50 05 82-24, E-Mail: karl-werner.wiemers@tanzen.de

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