BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken
BVDVA: Gesundheitsausschuss ignoriert Verbraucherinteressen
Diskussion über Einschränkungen des Versandhandels geht in falsche Richtung
Berlin (ots)
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat sich auf seiner heutigen Sitzung dafür ausgesprochen, den Antrag Bayerns und Sachsens zum Versandverbot rezeptpflichtiger Medikamente auf die Tagesordnung des Bundesrats-Plenums zu setzen. "Die inhaltliche Begründung dieses Versandverbotes rezeptpflichtiger Medikamente ist weder für den Verbraucher noch für Fachleute nachvollziehbar", sagte Christian Buse, Vorsitzender des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) heute in Berlin. Daher sei diese Diskussion ein Schlag ins Gesicht der mündigen Verbraucher.
Der deutsche Arzneimittelversandhandel sei in punkto Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit beispielhaft für ganz Europa. "Es ist aberwitzig, auf politischer Ebene darüber zu diskutieren, den Verbrauchern einen etablierten und nachgefragten Medikamentenbezug ohne Not wieder wegzunehmen", sagte Buse. Hinter diesen Bestrebungen stecke eine konservative Apothekerlobby, die schon immer jedwede Form des Wettbewerbs abgelehnt habe. "Meine Mitglieder haben Schluss mit den sprichwörtlichen Apothekerpreisen gemacht." Das sollte seitens der Politik goutiert nicht aber bestraft werden, forderte er. Zumal es politischer Konsens sei, dass von deutschen zugelassenen Versandapotheken keine Gefahr von Arzneimittelfälschungen für den Verbraucher ausgehe. "Wer den seriösen Arzneimittelversandhandel massiv einschränkt, öffnet illegalen, ausländischen Arzneifälschern Tür und Tor in den deutschen Markt", so Buse. Diese Gesetzesinitiative steht noch in diesem Jahr, nämlich am 19. Dezember, auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrates. Dieser wird dann entscheiden, ob er einen Gesetzesentwurf an den Bundestag weiterleiten wird. Offen ist aber noch, ob dieses Thema vor der Bundestagswahl im kommenden September im Bundestag behandelt wird. Die ausführliche BVDVA Stellungnahme zum Gesetzesantrag finden Sie unter www.bvdva.de
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