BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken
Einschränkung des Arzneiversandhandels verfassungsrechtlich sehr bedenklich
Berlin (ots)
Professor Koenig: Grundrecht der Berufsfreiheit der Versandapotheker gefährdet
Ein Versandverbot verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist verfassungsrechtlich bedenklich. "Zudem bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich des Grundrechts der Berufsfreiheit der über 2000 betroffenen Versandapotheker in Deutschland." Dies sagte Professor Dr. Christian Koenig LL.M, Direktor am Zentrum für Europäische Integrationsforschung der Universität Bonn auf einer Pressekonferenz des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA) in Berlin.
Das generelle Verbot in Form einer "Berufsausübungsregel" für alle Apotheker sei nach Auskunft des Juristen eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Berufsfreiheit. "Gegen eine Beibehaltung der bisherigen gesetzlichen Regelung sprechen nicht einmal vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls", stellte Koenig klar.
Hintergrund des Gutachtens ist der Änderungsantrag zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG Novelle), welches die Länder Sachsen und Bayern in der vergangenen Woche im Bundesrat eingebracht haben. Dort fordern sie ein generelles Versandverbot für verschreibungspflichtige (RX-) Arzneimittel.
Nach Auskunft des Rechtsexperten profitieren die Verbraucher von der aktuellen gesetzlichen Regelung. Denn der legale Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten erhöhe sowohl die Versorgungssicherheit als auch die Servicequalität für den Endverbraucher. Vor allem Menschen in strukturschwachen Gebieten, wo der Weg zur nächsten Apotheke häufig größer sei als in der Stadt, profitierten von der Arzneilieferung per Post.
Als Begründung für das Versandverbot rezeptpflichtiger Arzneimittel nennen die Autoren des Änderungsantrages den Wunsch nach mehr Sicherheit im Handel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. "Dies kann ebenso gut durch eine behördlich geführte, online einsehbare, stets aktuelle Positivliste aller zum Arzneimittelversandhandel berechtigten Apotheken erreicht werden", so Koenig. Eine solcher Weg ist sogar bereits in der 15. AMG Novelle vorgezeichnet. Anhand dieser Positivliste könnten die Kunden problemlos überprüfen, ob der ausgewählte Anbieter die zum legalen Versand von RX - Arzneimitteln notwendigen Voraussetzungen erfülle.
Speziell ältere oder schwer kranke Patienten, die einen hohen Bedarf an Beratung, Pflege und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln haben, können derzeit von hoch spezialisierten Apotheken eine "Rundum-Versorgung" erhalten. Der Apotheker überwacht in diesem Modell sowohl die Belieferung der Patienten mit den benötigten Arzneimitteln, als auch, in Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst, die häusliche Pflege. Dies erhöht die Versorgungsqualität, da so die pharmazeutische Kompetenz des Apothekers im Pflegebereich effektiver genutzt wird. Gerade angesichts der aktuellen Pflegediskussion sei es politisch sehr bedenklich, hier Einschränkungen vorzunehmen.
Auch solle sich der Gesetzgeber durch das RX-Versandverbot nicht die Chance nehmen, die ständig steigenden Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Hilfe der Versandapotheken sinnvoll zu senken. Denn sollte die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel fallen, könnte ein Preiswettbewerb auch in diesem Markt initiiert werden, wie es bei den rezeptfreien Medikamenten im Versandhandel bereits etablierter Standard sein. Dies könne beitragssatzrelevant sein und dadurch profitiere letztlich wiederum der Verbraucher.
Über den BVDVA
Die im BVDVA organisierten Versandapotheken sind ausnahmslos mittelständische Unternehmer, die sich für die pharmazeutische Versorgung und Betreuung chronisch kranker Patienten engagieren. Eine Auswahl zugelassener, deutscher Versandapotheken kann über info@bvdva.de angefordert werden.
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