ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Votum des Europäischen Parlaments: Mitgliedstaaten müssen zusätzliche Luftsicherheitsmaßnahmen bezahlen
Berlin (ots)
Das Europäische Parlament hat heute (13.30 Uhr) mit deutlicher Mehrheit die Richtlinie für die Finanzierung von Luftsicherheitsmaßnahmen verabschiedet. Künftig sollen die Mitgliedstaaten für zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen aufkommen.
Aus Sicht des Flughafenverbands ADV ist die Entscheidung der Europaparlamentarier ein konsequenter Schritt. In den letzten Jahren haben sich die Sicherheitskosten an den Flughäfen mehr als verdoppelt. Weitere Belastungen sind bereits absehbar: Durch die geplante Abänderung der Flüssigkeitsregelung und die Einführung von Körperscannern werden die Kosten für die Sicherheit im Luftverkehr in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Bislang bezahlen Fluggäste über Luftsicherheitsgebühren alle staatlichen Maßnahmen, die an den Flughäfen veranlasst werden.
Die deutschen Flughäfen fordern, dass die geplanten Luftsicherheitsmaßnahmen erst umgesetzt werden, wenn marktreife Technologien vorliegen. "Insbesondere die für nächstes Jahr vorgesehenen Flüssigkeitsdetektoren müssen einwandfrei und schnell funktionieren, bevor sie an den Flughäfen zum Einsatz kommen. Sonst drohen lange Schlangenbildungen an den Passagierkontrollen", befürchtet Ralph Beisel, Hauptgeschäftsführer der Flughafenverbands ADV. Da bislang noch keine verläßlich funktionierenden Geräte zur Detektion von Flüssigkeiten vorliegen, fordert der Flughafenverband ADV die EU-Kommission auf, vom bisherigen Zeitplan zur Abänderung der Flüssigkeitsregelung Abstand zu nehmen. Dieser sieht vor, dass in einem ersten Schritt (bis Ende April 2011) das Flüssigkeitsverbot für Transferfluggäste aufgehoben wird. Im zweiten Schritt (spätestens Ende April 2013) soll die Beschränkung der Mitnahme von Flüssigkeiten für alle Fluggäste in Europa fallen. "In der gegenwärtig angespannten wirtschaftlichen Situation brauchen wir keine teuren Maschinen, die technisch nicht ausgereift und schon bald überholt sind", erklärt ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel abschließend. Der Beschluß des Europäischen Parlaments muss nun durch den Europäischen Rat bestätigt werden.
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