ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Flughäfen: Entwurf des neuen Fluglärmgesetzes lässt vernünftige Vorschläge vermissen
Berlin (ots)
Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Fluglärmgesetzes enthält Regelungen, die für die Flughäfen weitaus höhere Kosten nach sich ziehen werden, als in dem Entwurf unterstellt wird.
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) stellt mit großer Sorge um den Luftverkehrsstandort Deutschland fest, dass der Bundesumweltminister seit der Vorlage des ersten Entwurfes im Jahr 2000 wichtige praxisbezogene Stellungnahmen der Luftverkehrsbranche leider nicht aufgegriffen hat.
Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV: "Es ist völlig unstrittig, dass ein seit 1971 geltendes Fluglärmgesetz dringend einer Novellierung bedarf und der Schutz der Flughafenanwohner vor Fluglärm mit einem zeitgemäßen Gesetz geregelt werden muss. Darüber hinaus ist es für die Flughafenunternehmen von größtem Interesse, dass bei Neu- oder Ausbauvorhaben endlich Planungssicherheit geschaffen wird und nicht die Gerichte in jedem Einzelfall - gestützt auf gutachterliche Stellungnahmen - ihre Entscheidungen für zu langwierige und kostenintensive Planungsverfahren treffen müssen. Die im Entwurf genannten Mehrkosten in Höhe von 500 Mio. EUR für zusätzliche Schallschutzvorkehrungen seitens der zivilen Flughäfen sind völlig unverständlich, da die ADV dem Bundesumweltministerium eine nachvollziehbare Kostenkalkulation auf Grundlage der vorgesehenen Grenzwerte und Schutzzonen vorgelegt hat. Nach Berechnungen der ADV werden sich diese Kosten auf mindestens 1 Milliarde EUR belaufen."
Nachdem der Versuch einer Novellierung in der vergangenen Legislaturperiode an den äußerst strittigen Forderungen des Bundesumweltministeriums scheiterte, haben die Flughäfen und die Verkehrsministerkonferenz der Länder konstruktive Vorschläge zur Verbesserung des Lärmschutzes unterbreitet. Bedauerlicherweise enthält auch der neue Entwurf für die Luftverkehrswirtschaft unakzeptable Regelungen:
So reflektieren die geforderten Lärmgrenzwerte nicht den aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung.
Zudem wird angestrebt, mit der Festlegung von Lärmgrenzwerten für den Neu- und Ausbau von Flughäfen und mit Regelungen zur Außenwohnbereichsentschädigung, Bestandteile des Fachplanungsrechts in das Fluglärmgesetz einzubeziehen. Die ADV hält es demgegenüber für notwendig, dass die dringend erforderlichen Lärmgrenzwerte für Neu- und Ausbauvorhaben im Luftverkehrsgesetz geregelt werden und warnt davor, die bisherige Gesetzessystematik zu verlassen, da den für den Luftverkehr verantwortlichen Verkehrsbehörden damit ihre originäre Zuständigkeit partiell entzogen würde.
Auch die weiterhin angestrebte sogenannte 100/100-Regel wird von der ADV abgelehnt. Danach wird unterstellt, dass beide Richtungen einer Start- und Landebahn in gleicher Häufigkeit genutzt werden, was in der Realität nicht der Fall ist und zu theoretisch überhöhten Lärmbelastungen führt.
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