ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
ADV: Novelle des Fluglärmgesetzes verfolgt unrealistische Ziele
Berlin/Stuttgart (ots)
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode deutlich gemacht, dass das seit 1971 geltende Fluglärmgesetz einer Novellierung bedarf und der angemessene Schutz der von Fluglärm betroffenen Bevölkerung durch ein zeitgemäßes Gesetz gewährleistet werden muss. Für die Flughafenunternehmen wie auch für die an Flughäfen angrenzende Städte und Gemeinden ist auch von größter Bedeutung, dass bei Neu- und Ausbauvorhaben durch klare gesetzliche Vorgaben endlich Planungssicherheit geschaffen wird und nicht nach langwierigen und kostspieligen Planungsverfahren in jedem Einzelfall die Entscheidung bei den Gerichten liegt. Bedauerlicherweise hat das Bundesumweltministerium in dem jetzt vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung des Fluglärmgesetzes die seit Vorlage des ersten Entwurfes im Jahr 2000 erfolgten wichtigen Hinweise der Luftverkehrsbranche für eine sachgerechte und praxisbezogene Novellierung nicht aufgegriffen. So reflektieren die in dem Entwurf geforderten Lärmgrenzwerte weiterhin nicht den aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung. Auch die angestrebte sogenannte "100/100-Regel", nach der für alle Betriebsrichtungen eines Flughafens der für eine Bahnrichtung ermittelte Höchstwert maßgeblich für die Festsetzung der Schutzzonen werden soll, führt zu theoretisch überhöhten Lärmbelastungen des Flughafenumlandes und ist in keiner Weise sachgerecht.
Schließlich ist die beabsichtigte Festlegung von Lärmgrenzwerten für Neu- und Ausbauvorhaben von Flughäfen im Fluglärmgesetz systemfremd und verfehlt das Ziel, insoweit Rechts- und Planungssicherheit zu schaffen.
Für Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV, zählt der Schutz vor Fluglärm zu einer großen umweltpolitischen Herausforderung, die nur mit sachgerechten gesetzgeberischen Maßnahmen gemeistert werden kann. Er verweist darauf, dass die ADV dem Bundesumweltministerium eine nachvollziehbare Kostenkalkulation auf Grundlage der vorgesehenen Grenzwerte und Schutzzonen vorgelegt hat, der zufolge sich die Kosten für zusätzliche Schallschutzvorkehrungen seitens der zivilen Flughäfen auf mindestens 1 Milliarde EUR belaufen werden. Es sei daher unverständlich, dass im Entwurf eine Kostengröße von 500 Mio. EUR genannt wird. "Die Politik ist aufgerufen", so Bernd Nierobisch, "einen fairen und tragfähigen Ausgleich zwischen den Interessenlagen zu finden. Sie steht dabei in der Verantwortung, in der gegenwärtigen Phase einer zaghaften konjunkturellen Erholung den Luftverkehrsstandort Deutschland zu sichern und nicht durch überzogene und kostentreibende Entscheidungen zu gefährden. Wenn dieses neue Fluglärmgesetz zu einem Ausbau-Verhinderungsgesetz wird, hätte dies nicht nur fatale Folgen für unsere Volkswirtschaft, sondern auch für den Umweltschutz, da Kapazitätsengpässe der Flughäfen allen Bemühungen um eine weitere ökologische Optimierung des Luftverkehrs zuwiderlaufen."
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