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ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

ADV: Novelle des Fluglärmgesetzes verfolgt unrealistische Ziele

Berlin/Stuttgart (ots)

Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Verkehrsflughäfen (ADV) hatte bereits in der vergangenen
Legislaturperiode deutlich gemacht, dass das seit 1971 geltende
Fluglärmgesetz einer Novellierung bedarf und der angemessene Schutz
der von Fluglärm betroffenen Bevölkerung durch ein zeitgemäßes Gesetz
gewährleistet werden muss. Für die Flughafenunternehmen wie auch für
die an Flughäfen angrenzende Städte und Gemeinden ist auch von
größter Bedeutung, dass bei Neu- und Ausbauvorhaben durch klare
gesetzliche Vorgaben endlich Planungssicherheit geschaffen wird und
nicht nach langwierigen und kostspieligen Planungsverfahren in jedem
Einzelfall die Entscheidung bei den Gerichten liegt.
Bedauerlicherweise hat das Bundesumweltministerium in dem jetzt
vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung des Fluglärmgesetzes
die seit Vorlage des ersten Entwurfes im Jahr 2000 erfolgten
wichtigen Hinweise der Luftverkehrsbranche für eine sachgerechte und
praxisbezogene Novellierung nicht aufgegriffen. So reflektieren die
in dem Entwurf geforderten Lärmgrenzwerte weiterhin nicht den
aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung. Auch die angestrebte
sogenannte "100/100-Regel", nach der für alle Betriebsrichtungen
eines Flughafens der für eine Bahnrichtung ermittelte Höchstwert
maßgeblich für die Festsetzung der Schutzzonen werden soll, führt zu
theoretisch überhöhten Lärmbelastungen des Flughafenumlandes und ist
in keiner Weise sachgerecht.
Schließlich ist die beabsichtigte Festlegung von Lärmgrenzwerten
für Neu- und Ausbauvorhaben von Flughäfen im Fluglärmgesetz
systemfremd und verfehlt das Ziel, insoweit Rechts- und
Planungssicherheit zu schaffen.
Für Bernd Nierobisch, Geschäftsführer der ADV, zählt der Schutz
vor Fluglärm zu einer großen umweltpolitischen Herausforderung, die
nur mit sachgerechten gesetzgeberischen Maßnahmen gemeistert werden
kann. Er verweist darauf, dass die ADV dem Bundesumweltministerium
eine nachvollziehbare Kostenkalkulation auf Grundlage der
vorgesehenen Grenzwerte und Schutzzonen vorgelegt hat, der zufolge
sich die Kosten für zusätzliche Schallschutzvorkehrungen seitens der
zivilen Flughäfen auf mindestens 1 Milliarde EUR belaufen werden. Es
sei daher unverständlich, dass im Entwurf eine Kostengröße von 500
Mio. EUR genannt wird. "Die Politik ist aufgerufen", so Bernd
Nierobisch, "einen fairen und tragfähigen Ausgleich zwischen den
Interessenlagen zu finden. Sie steht dabei in der Verantwortung, in
der gegenwärtigen Phase einer zaghaften konjunkturellen Erholung den
Luftverkehrsstandort Deutschland zu sichern und nicht durch
überzogene und kostentreibende Entscheidungen zu gefährden. Wenn
dieses neue Fluglärmgesetz zu einem Ausbau-Verhinderungsgesetz wird,
hätte dies nicht nur fatale Folgen für unsere Volkswirtschaft,
sondern auch für den Umweltschutz, da Kapazitätsengpässe der
Flughäfen allen Bemühungen um eine weitere ökologische Optimierung
des Luftverkehrs zuwiderlaufen."

Kontakt:

Carola Wunderlich
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 030 - 31 01 18 - 20

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