Lausitzer Rundschau: Datei für vermutlich rückfallgefährdete Sexualstraftäter Dünnes Eis
Cottbus (ots)
Auf den ersten Blick scheint alles klar und vernünftig. Bei den Landeskriminalämtern werden Dateien angelegt, in die alle wichtigen Informationen über rückfallgefährdete Sexualstraftäter eingehen. Dieser Personenkreis soll besser überwacht werden, damit es nicht zu Rückfalltaten kommt. Solche Pläne finden in der Öffentlichkeit immer schnell Zustimmung, denn wer will das nicht: schwere Sexualstraftaten verhindern. Datenschützer, die Zweifel an Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit solcher Pläne anmelden, werden schnell als Berufs-Bedenkenträger abgetan. Zu Unrecht. Kritische Nachfragen müssen ernst genommen werden. Bevor nach einer neuen Kartei gerufen wird, muss Vorhandenes bewertet werden: Warum funktionieren Bewährungshilfe und Führungsaufsicht nicht immer so wie erwartet? Warum gibt es Pannen bei den schon vorhandenen Informationswegen zwischen Polizei und Justiz? Können dort Mängel abgestellt werden, ohne gleich einen neuen Datenspeicher anzulegen? Auch Sexualstraftäter sind nach verbüßter Haft nicht ihrer Bürgerrechte beraubt. Wer in ihr Leben eingreifen will, bewegt sich deshalb auf dünnem Eis. Wie fachkompetent ist beispielsweise die Entscheidung, wer als Risiko in die geplante Computerdatei wandert? Bei Gerichtsverfahren ist es zum Beispiel bisher meist Zufall, ob ein herangezogener Gutachter auch ein ausgewiesener Experte für krankhaftes Sexualverhalten ist. In Bayern, wo die Sextäterdatei Heads seit einem halben Jahr bestückt wird, kommen nur Vorbestrafte hinein, die unter Bewährung oder Führungsaufsicht stehen. Was wird, wenn diese gerichtlich verfügten Maßnahmen beendet sind? Ist damit auch die vermutete Gefährlichkeit entschwunden? Dürfen dann noch Informationen über den Betroffenen an Ämter und Behörden gegeben werden? Was rechtsstaatlich möglich ist, um Sexualverbrechen Vorbestrafter zu verhindern, muss getan werden. Ob das Datensystem Heads dazu gehört, muss sich erst noch erweisen.
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